Nahrungsergänzungsmittel

Abmahnungen: Staatsanwalt erhebt Anklage

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Berlin -

Es wird eng für Lutz Kortmann und seine Mitstreiter: Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte es in mehreren Fällen ab, den Streit um die mutmaßlich rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen neu zu eröffnen. Die Staatsanwaltschaft hat sogar schon Anklage gegen den Unternehmer erhoben.

Kortmann hatte über seine Firma Veniapharm vor einigen Jahren in großem Stil Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, Großhändler und Apotheken abgemahnt. Allein in den Jahren 2013 und 2014 sollen mindestens 160 Abmahnungen ausgesprochen worden sein. Zunächst schienen der Unternehmer und sein Anwalt Thorsten Beyerlein mit der Sache durchzukommen. Doch dann wendete sich das Blatt.

Im Herbst 2014 verbot das Landgericht (LG) Hamburg Veniapharm, wegen „Orthoexpert ProMan-boost“ gegen Apotheken und Großhändler Abmahnungen auszusprechen. Kortmann zufolge hat die Gegenseite den Antrag auf Erlass einer einweiligen Verfügung aber nach einem entsprechenden Hinweis des OLG Hamburg zurückgenommen. Ein rechtskärftiges Abmahnverbot existiere daher nicht. Mit Veniapharm befassten sich etliche weitere Gerichte, darunter die Oberlandesgerichte (OLG) in Düsseldorf, Oldenburg, Frankfurt am Main, München, Köln, Bremen sowie Hamm. Das Landgericht Leipzig LG verurteilte Veniapharm sogar zur Erstattung der Kosten gegenüber einem abgemahnten Apotheker.

Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm eine Verfassungsbeschwerde des Unternehmens aus Gründwald bei München nicht zur Entscheidung an. Veniapharm wollte mehrere Streitigkeiten mit Apothekern, dem Großhändler Gehe sowie dem Hersteller Doppler vor den BGH bringen. Doch auch hier sah man keinen Bedarf, sich mit der Sache noch einmal zu beschäftigen und wies die Nichtzulassungsbeschwerden zurück.

Der Streit mit dem Hersteller Doppler hat für Kortmann nun sogar strafrechtliche Konsequenzen. Vor dem OLG München flog auf, dass Veniapharm im Geschäftsjahr 2013 weniger als 1500 Euro mit Nahrungsergänzungsmitteln umgesetzt hatte. Kortmann hatte zuvor Umsätze von knapp 300.000 Euro alleine für Juli 2013 versichert, hierüber in verschiedenen Verfahren auch eidesstattliche Versicherungen abgegeben, und damit in der ersten Instanz gewonnen. Dies war wichtig gewesen, um als Wettbewerber gesehen zu werden und damit zur Klage befugt zu sein.

Später behauptete er, die Rechnungen seien im Nachhinein storniert worden. Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich um fiktiv erstellte Rechnungen, denen keine tatsächlichen Warenbestellungen zugrunde lagen. Kortmann wurde daher jetzt vor dem Amtsgericht München des versuchten Betrugs in Tateinheit mit falscher Versicherung an Eides statt angeklagt.

Laut Rechtsanwältin Dr. Bettina Elles, die den Prozess für Doppler geführt hatte, gab es auch Ermittlungsverfahren gegen Beyerlein als Anwalt von Veniapharm und Günther Dietloff als zuständigen Steuerberater. Diese wurden zwar zunächst eingestellt, allerdings hat Elles hiergegen Beschwerde zur Generalstaatsanwaltschaft München eingelegt.

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