Versandapotheken

Nach vier Jahren: Streit um Sanicare beigelegt

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Berlin -

Der Streit um die Versandapotheke Sanicare ist beigelegt. Die Witwe des verstorbenen Apothekers Dr. Volkmar Schein sowie dessen ehemalige Geschäftspartner Christoph Bertram und Detlef Dusel haben sich nach erbitterten Auseinandersetzungen vor verschiedenen Gerichten auf einen Vergleich geeinigt.

Zur Einigung selbst ist nichts bekannt; die Parteien geben aber eine gemeinsame Erklärung ab:

„In dem jahrelangen, zum Teil sehr engagiert geführten Rechtsstreit zwischen Frau Ingrid Schein als Erbin und Rechtsnachfolgerin von Herrn Dr. Volkmar Schein einerseits und Herrn Christoph Bertram wie auch Herrn Detlef Dusel – sowie diesen zugeordneten Gesellschaften – andererseits haben sich die Parteien nunmehr umfassend einvernehmlich und abschließend vergleichsweise geeinigt.

In den Rechtsstreitigkeiten waren wechselseitig mit großer emotionaler Beteiligung gravierende Vorwürfe erhoben worden. Die Parteien stellen nachdrücklich, auch der Presse gegenüber, klar, dass sie die erhobenen Vorwürfe nicht mehr aufrechterhalten und sich insofern auch für die wechselseitig erhobenen Vorwürfe nachdrücklich entschuldigen.

Die Parteien stellen weiterhin klar, dass die nunmehr geklärte Sichtweise auf die zugrundeliegenden Sachverhalte die abschließende Einigung letztlich ermöglicht hat.“

Schein hatte Sanicare – nach viermonatiger Planung mit seinen Geschäftspartnern – im Frühjahr 2013 aus dem Nachlassinsolvenzverfahren des verstorbenen Firmengründers Johannes Mönter zu einem Preis von 5,1 Millionen Euro erworben. Doch schon ein Jahr später wurde der Betrieb in eine offene Handelsgesellschaft (OHG) umgewandelt, 50 Prozent der Anteile wurden an Bertram übertragen. Am 4. November 2015 wechselten weitere 45 Prozent den Besitzer. Kurz darauf war Schein in stationärer psychiatrischer Behandlung. Wenige Tage nach einem weiteren Klinikaufenthalt verstarb er im Juli 2016 durch Suizid.

Seine Witwe wollte die Übertragungen der Gesellschaftsanteile für ungültig erklären lassen. Ihrer Meinung nach hätte ihr Mann nicht alleine über das gemeinsame Vermögen verfügen dürfen – zumal er obendrein aufgrund seiner psychischen Verfassung dazu nicht in der Lage gewesen sei. Sie wollte im Streit nachweisen, dass ihr Mann bereits zu diesen Zeitpunkten geschäftsunfähig war und die Übertragungen auch damit nichtig waren.

Dies gelang ihr nicht: Zwei Gutachten, die in Gerichtsverfahren von Medizinern erstellt wurden, kamen zu widersprüchlichen Ergebnissen. Nach dem Amtsgericht Neunkirchen erklärte schließlich auch das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) die Übertragung der Geschäftsanteile für rechtmäßig.

Das As, das Scheins Anwälte Roya und Hermann Comtesse noch im Ärmel hatten, war ein Vertrag vom 1. Oktober 2013: Wenige Monate nach seinem Antritt in Bad Laer hatte ihr Mann die Rechte an der Marke Sanicare – und damit das Herzstück der Versandapotheke – an eine Firma von Dusel und Bertram übertragen. Im Kaufvertrag wurde zwar ein Preis von einer Million Euro vereinbart, Schein sollte die Marken Sanicare, Aliva und Medicaria auch mindestens bis Ende 2017 nutzen dürfen. Weil er dafür aber monatlich 15.000 Euro plus 15 Cent pro Lieferposition – also einen Millionenbetrag pro Jahr – zahlen sollte, sahen Scheins Anwälte den Tatbestand des Wuchers erfüllt.

Ende 2017 reichten sie nicht nur Beschwerde bei der Apothekerkammer, sondern auch Klage vor dem Landgericht Osnabrück ein. Ziel war es, den Vertrag für unzulässig erklären zu lassen. Auch dieser Prozess wurde im Lauf der Zeit so komplex, dass die Richter sich mit einer Entscheidung vermutlich schwergetan hätten. Immerhin ging es in den Akten um mehrere Übertragungen – bis hin zu einer Optionsvereinbarung mit der Bertelsmann-Tochter Arvato. Irgendwann dürfte allen Beteiligten klar geworden sein, dass bei weiter andauerndem Streit niemand als Sieger vom Platz gehen würde.

 

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