Mycare darf keine Rx-Boni gewähren Alexander Müller, 12.08.2011 11:45 Uhr
Die Versandapotheke Mycare darf ihren Kunden keine Rx-Boni gewähren. Das hat das Landgericht Dessau soeben entschieden. Die Boni in Höhe von 1,50 Euro pro verordnetem Arzneimittel dürfen demnach weder mit der Zuzahlung oder OTC-Präparaten verrechnet noch gutgeschrieben werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Mycare kann Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg einlegen.
Die Versandapotheke hatte nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Rx-Boni im September 2010 keine Zeit verloren: Noch bevor die Urteilsgründe vorlagen, hatte Mycare das Bonus-Modell gestartet. Aktuell wird es allerdings nicht angeboten. Mycare-Chef Christian Buse ist auch Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA).
Aus Sicht des BGH fallen Rezeptgutscheine oder Bonustaler im Gegenwert von einem Euro unter eine Bagatellschwelle und sind somit wettbewerbsrechtlich zulässig. Einen Gutschein von 5 Euro erachteten die Richter dagegen als zu hoch. Eine exakten Wert noch zulässiger Boni hatte der BGH nicht festgelegt. Grundsätzlich sei aber jeder Bonus ein Verstoß gegen das Arzneimittrech, der als solcher geahndet werden könne.
In diesem Zusammenhang hatte zuletzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts (OVG) in verschiedenen Verfahren um Rx-Boni entschieden, dass bei der Spürbarkeitsgrenze für Versandapotheken durchaus strengere Auflagen gelten dürften als für stationäre Apotheken. Die Grenze sei um so schneller erreicht, je mehr die Rabattaktion den lokalen Bereich verlasse. Für die Richter am OVG war bei der Bewertung der Rezeptgutscheine zudem entscheidend, wie sehr der Bonus einem Barrabatt gleicht. Das Modell der Versandapotheke Apotal mit ebenfalls 1,50 pro verschreibungsplichtigem Arzneimittel hatte das OVG Anfang Juli untersagt.