Drogerieketten

Müller bezeichnet Kosmetikregal als Apotheke Carolin Ciulli, 09.05.2019 09:00 Uhr

Apotheke bei Müller: In einer Filiale in Bayern wurde ein auffälliges Schild über das Regal mit Apothekenkosmetik gehängt. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Apothekenkosmetik hat bei der Drogeriekette Müller einen festen Platz. Je nach Verfügbarkeit bestücken die Filialen die Regale mit Marken aus der Offizin. Ein Geschäft im bayerischen Adelsdorf hat es jetzt jedoch übertrieben. Der Markt stellte ein Schild mit der Aufschrift „Apotheke“ auf und wurde dafür abgemahnt.

In der Müller-Filiale wurde über dem Regal mit Kosmetikprodukten ein auffälliges Schild angebracht: Auf rotem Hintergrund stand in weißer Schrift in großen Druckbuchstaben „Apotheke“. Darunter sind zahlreiche bekannte Marken aus der Offizin eingeräumt: Medipharma (Dr. Theiss Naturwaren), Daylong (Galderma), Eucerin (Beiersdorf) und Linola (Dr. August Wolff).

Die Produkte sind laut Herstellerangaben apothekenexklusiv. Daran störte sich Müller offenbar nicht. Die Wettbewerbszentrale mahnte die Kette wegen Irreführung ab. „Als Apotheke darf sich ein Einzelhandelsgeschäft nur bezeichnen, wenn sein Inhaber oder seine Inhaberin die Approbation als Apotheker/Apothekerin besitzt“, erinnert der Verband.

Auch wenn der Kunde wisse, dass es sich nicht um eine „richtige Apotheke“ handele, werde er die Waren in Bezug zur Bezeichnung setzen und möglicherweise davon ausgehen, dass es sich um mehr als nur Kosmetikartikel handele. In einer Apotheke erwarte der Verbraucher qualitativ hochwertige Ware, in erster Linie aber Arzneimittel, argumentiert die Wettbewerbszentrale weiter.

Kunden kennen demnach die rechtlichen Unterschiede zwischen Medikamenten und Kosmetik nicht. Sie würden die Wertschätzung, die dem Apothekensortiment entgegengebracht werde, unmittelbar auf die von Müller angebotenen Produkte beziehen. „Mit Apotheken oder dem Apothekensortiment hat Ihr Produktsortiment indes nichts zu tun“, heißt es.

Die Wettbewerbszentrale bezieht sich auf Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Demnach handelt derjenige „unlauter“, der eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Zudem seien geschäftliche Handlungen irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthielten.

Müller hat bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben. In dem Markt wurde das Apotheken-Schild entfernt. Müller hält anders etwa als Marktführer dm weiter am Verkauf von Apothekenkosmetik fest. Die Regale sind gut gefüllt. Auch Bepanthol (Bayer) und die über beide Vertriebswege erhältlichen Marken wie Frei Öl (Apotheker Walter Bouhon) und Sebamed (Sebapharma) werden vielerorts angeboten. Im Gesundheitsregal wurden bereits auch Produkte wie Dobensana (Reckitt Benckiser), Ipalat (Dr. Pfleger), Nasenspray Pur von Ratiopharm sowie die hyaluronsäure-haltigen Augentropfen von Ratiopharm und Ursapharm gesichtet.