Millionenbußen für Hersteller APOTHEKE ADHOC, 20.02.2008 13:02 Uhr
Das Bundeskartellamt hat gegen vier Markenhersteller von Drogerieartikeln sowie deren Vertriebsleiter Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 37 Millionen Euro wegen abgestimmter Preiserhöhungen und gegenseitigen Informationsaustauschs über den Stand der Jahresgespräche mit Einzelhändlern verhängt. Dies teilt das Bundeskartellamt mit. Bei den Unternehmen handelt es sich um Henkel, Schwarzkopf, Sara Lee und Unilever.
Die Unternehmen hatten zum Jahreswechsel 2005/2006 eine Anhebung der Listenpreise um etwa 5 Prozent für die Handgeschirrspülmittel „Pril“ und „Palmolive“, Duschgel der Marken „Fa“, „Duschdas“ und „Palmolive“ sowie die Zahncremes „Signal“, „Dentagard“ und „Colgate“ abgestimmt, erklärte das Bundeskartellamt.
Die aufgeführten Marken seien in ihren Produktbereichen preislich fast identisch positioniert und stünden deshalb besonders im Wettbewerb zueinander. Darüber hinaus beteiligten sich laut Bundeskartellamt die genannten Markenartikelhersteller - gemeinsam mit weiteren Unternehmen der Branche - seit Jahren an einem regelmäßigen Austausch von Informationen über die Verhandlungen mit Einzelhändlern. Auf Sitzungen des Arbeitskreises „Körperpflege-, Wasch- und Reinigungsmittel“ (KWR) des Markenverbandes, seien Informationen über neue Rabattforderungen des Einzelhandels sowie Abschlüsse der Vertragspartner im Rahmen der Jahresgespräche ausgetauscht worden.
Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer sagte: „Im Interesse des Endverbrauchers darf die hohe Wettbewerbsintensität im Einzelhandel nicht durch Absprachen der Markenhersteller konterkariert werden. Im Wettbewerb setzen die Unternehmen ihre Preise unabhängig voneinander. Der Austausch von sensiblen Informationen über Rabattverhandlungen schränkt bereits den Wettbewerb ein und verstößt gegen deutsches und europäisches Kartellrecht.“ Das Bundeskartellamt werde in Kürze auch Verfahren gegen die übrigen Teilnehmer an dem Informationsaustausch eröffnen. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Die betroffenen Personen und Unternehmen können gegen die Beschlüsse Einspruch beim OLG Düsseldorf einlegen.