Spahn: Apotheker sollen Fiskus helfen APOTHEKE ADHOC, 11.04.2013 12:30 Uhr
Die rechtliche Konstruktion von „Vorteil24“ ist seit dem Aus des
Pick-up-Konzepts eher theoretischer Natur. Nicht aber für die Kassen,
denn sie könnten womöglich durch den Abholtrick abgezockt worden sein.
Dem Fiskus wiederum fehlen Steuereinnahmen. Weil sich die
Nachforschungen offenbar in die Länge ziehen, macht Jens Spahn jetzt
Druck. Der CDU-Gesundheitsexperte fordert die Apotheker auf,
Verdachtsfälle an die Finanzbehörden zu melden.
Bei „Vorteil 24“ konnten die Patienten in teilnehmenden Linda-Apotheken ihre Arzneimittel bei der niederländischen Montanus Apotheke bestellen. Da sie die Medikamente formal von einem zwischengeschalteten Logistikunternehmen abholen ließen, wurde der ermäßigte holländische Steuersatz von 6 Prozent veranschlagt.
Unabhängig davon, ob diese Konstruktion rechtlich Bestand hat, könnten nicht nur der Fiskus, sondern auch die Kassen auf diese Weise geprellt worden sein: Denn wie andere Holland-Versender stellte Montanus offenbar den nach deutscher Rechnung üblichen Bruttobetrag in Rechnung. Die Kassen merkten also gar nicht, dass in Dinxperlo anders gerechnet wurde als in Heerlen oder Venlo.
In Zukunft sind solche Tricksereien ausgeschlossen. Denn die Kassen müssen alle Umsätze mit ausländischen Versandapotheken selbst versteuern – bekommen also ausschließlich Nettobeträge in Rechnung gestellt. Die in der Vergangenheit direkt von den großen Holland-Versendern an das zuständige Finanzamt in Kleve abgeführten Beträge müssen nicht noch einmal rückabgewickelt werden.
Damit sind alleine die Finanzbehörden bei „Vorteil 24“ in der Pflicht. Spahn hakte daher nochmals bei Hartmut Koschyk, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium (BMF), nach: Wie denn sichergestellt sei, dass von Montanus die Mehrwertsteuer in Deutschland und nicht in Holland entrichtet wurde – und ob überhaupt?
Koschyk antwortet, dass er zu den tatsächlichen steuerlichen Verhältnissen keine Auskünfte erteilen dürfe. Allgemein sei es aber so, dass die Finanzbehörden der Länder tätig würden, wenn „Steuerpflichtige ihre steuerlichen Pflichten im gesetzlich vorgeschrieben Umfang nicht nachkommen und es so zu einer Steuerstraftat kommt“. Allerdings müssten die Behörden davon Kenntnis bekommen.
Ob dies ein versteckter Hinweis ist, dass dem Fiskus der lückenlose Nachweis fehlt, ist unklar. Das Finanzgericht Düsseldorf und das Finanzministerium in NRW hatten die Konstruktion schon einmal durchleuchtet. Was den Steuerfahndern also fehlt, sind maximal die Zahlen der Kassen.
Spahn jedenfalls fordert die Apotheker auf: „Wer derartige Vorwürfe mit konkreten Anhaltspunkten erhebt, sollte nicht nur in Online-Foren maulen, sondern vor allem die Finanzämter informieren, damit diese dem nachgehen können."
Klar sei, dass ein Geschäftsmodell, das auf unterschiedliche Mehrwertsteuersätze in Deutschland und den Niederlanden basiere, nicht geben könne: „Das wäre in jedem Fall rechtswidrig. Es ist gut, dass das Finanzministerium das nochmals klargestellt hat.“