Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt

Medizinisches Cannabis: Betrug mit virtuellen Gewächshäusern?

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Berlin -

230 Anleger:innen haben Anzeige gegen die Betreiber der Plattform „juicyfields.io“ gestellt. Das Landeskriminalamt Berlin prüft, ob mit den Investitionen in virtuelle Gewächshäuser zum Anbau von medizinischem Cannabis betrogen wurde. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Plattform bereits im Visier.

Am Dienstag wurden die Wohnungen von zwölf mutmaßlichen Verantwortlichen der Internetplattform „juicyfields.io“ durchsucht. Auch Geschäftsräume von fünf Firmen an zwei Standorten gehörten dazu. Zahlreiche Unterlagen konnten laut der Generalstaatsanwaltschaft Berlin sichergestellt werden.

Die Plattform soll seit 2020 sogenanntes E-Growing angeboten haben: Investoren konnten sich über virtuelle Gewächshäuser an Anbau, Ernte und Verkauf von medizinischen Cannabis-Pflanzen beteiligen. Dafür seien erhebliche Renditen in Aussicht gestellt worden. Dabei soll das Angebot bewusst auch auf Kleinanleger abgezielt haben, eine Beteiligung war der Generalstaatsanwaltschaft zufolge bereits ab einem Betrag von 50 Euro möglich.

Vorwurf eines „Schneeballsystems“

Die Ermittler:innen wollen herausfinden, ob die erworbenen Pflanzen tatsächlich existierten oder ob möglicherweise Anleger:innen im Rahmen eines sogenannten „Schneeballsystems“ betrogen wurden – Altforderungen wären dann direkt aus neu eingenommenem Geld beglichen worden, ohne dass es zu der tatsächlich bezweckten Geldanlage gekommen wäre. Gegen vier Gesellschaften wurden bereits jetzt Vermögensarreste über jeweils rund 2,5 Millionen Euro vollstreckt.

Auch die BaFin ermittelt wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagegesetz gegen die Juicy Holdings und untersagte bereits Anfang Juni öffentliche Angebote von Vermögensanlagen in Form von Investitionen in Cannabispflanzen. Am 20. Juli wurden weitere Warnungen für veröffentlicht. Das Portal liegt derzeit still und verweist bei Beschwerden auf verschiedene Kanzleien, an die man sich wenden kann.

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