Für das homöopathische Mittel Meditonsin bei Erkältungskrankheiten darf nach einem Gerichtsstreit mit bestimmten Werbeaussagen nicht mehr geworben werden. Der Hersteller Medice zog seine Berufung zurück.
Das Oberlandesgericht in Hamm (OLG) hat am Dienstag deutlich gemacht, dass es die Auffassung des Landgerichts Dortmund (LG) teilt, das Medice im Herbst zur Unterlassung bestimmter Aussagen verurteilt hatte. Das gelte etwa für die Beschreibung „rasche und zuverlässige Reduktion der Intensität der typischen Erkältungssymptome“ auf der Homepage, wie ein OLG-Sprecher erläuterte. Dadurch werde fälschlich der Eindruck erweckt, dass bei Einnahme des Mittels ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden könne.
Der Senat habe klargestellt, dass die Berufung gegen das Urteil voraussichtlich keinen Erfolg haben werde. Medice habe die Berufung daraufhin zurückgezogen – und das Dortmunder Urteil sei jetzt rechtskräftig. Die Klage der Verbraucherzentrale NRW war damit erfolgreich. Sie hatte mehrere Aussagen als unlautere Werbung und als unzulässig kritisiert. Das LG teilte diese Auffassung im September 2022 – und das OLG folgte laut Sprecher nun der Argumentation der Vorinstanz.
Auch die Aussage, im Rahmen einer „apothekenbasierten Beobachtungsstudie“ seien „gute Wirksamkeit und Verträglichkeit
erneut eindrucksvoll bestätigt“ worden und „alle Erkältungsbeschwerden zeigten eine deutliche Besserung im Verlauf der
Erkrankung“ sei irreführende Werbung. Sie müsse daher unterlassen werden, hieß es im Urteil.
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