Zum 1. Juli hat die Bundesregierung die Mehrwertsteuer (MwSt.) von 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt, um die unter der Corona-Krise leidende Wirtschaft anzukurbeln. Allerdings nicht überall: Denn für die für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) der Gematik erforderliche SMC-B-Card von D-Trust sinkt die Mehrwertsteuer nicht. Die Tochterfirma der Bundesdruckerei beruft sich auf das Kleingedruckte der MwSt.-Senkung. Weitergeben wird die Mehrwertsteuersenkung für die SMC-B-Card allerdings von Anbieter Medisign, eine Tochter der Deutschen Apotheker und Ärztebank (Apobank).
„Bei der Abrechnung der SMC-B der Apotheken halten wir uns an den Rahmenvertrag, den wir mit den jeweiligen Landesapothekerkammern geschlossen haben. Ferner ergibt sich bei uns eine Anpassung der Mehrwertsteuer, durch den Aspekt der von uns angebotenen unterschiedlichen Abrechnungszyklen – Quartal oder Jährlich“, teilte das Unternehmen mit.
D-Trust, eine Tochter der Bundesdruckerei sieht die Sachlage dagegen anders und gibt die Mehrwertsteuersenkung nicht weiter: Leider sei die MwSt.-Senkung nicht auf die Zertifikatsprodukte von D-Trust anwendbar, teilte das Unternehmen auf Anfrage mit. Am 29. Juni sei das zweite Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet worden. Das zugehörige Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) sei am 30. Juni ergangen: „Für die befristete Umsatzsteuersatzsenkung von 19 auf 16 Prozent vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 ist der Zeitpunkt der Ausführung der Leistung maßgeblich: Für Lieferungen zählt der Beginn der Versendung/Beförderung; bei sonstigen Leistungen ist in der Regel der Zeitpunkt der Vollendung der Leistung maßgebend“, so D-Trust.
Die laufzeitabhängigen Zertifikatsprodukte von D-Trust stellten umsatzsteuerlich eine sonstige Leistung dar, eine sogenannte Dauerleistung, welche als Vorausrechnung zu Beginn der Leistung abgerechnet werde, in der Regel ohne Teilleistungen, so das Unternehmen und weiter: „Diese Leistung gilt erst mit Zeitpunkt der Vollendung als ausgeführt.“ D-Trust beruft sich auf § 13 des Umsatzsteuergesetzes. Maßgeblich für die korrekte Steuersatzfindung sei somit in diesen Fällen das „gültig bis“-Datum der Zertifikatsleistung. „Die Mehrwertsteuersenkung ist demnach nicht für unsere Produkte eHBA und SMC-B anwendbar, da die Zertifikate jeweils eine Gültigkeit von 5 Jahren besitzen“, so D-Trust.
Bis zum 30. September sollen die Apotheken in Deutschland flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur (TI) angebunden werden. Apotheken brauchen die TI-Anbindung im ersten Schritt für die Einführung der Fachanwendung zum elektronischen Medikationsplan, später auch für das elektronische Rezept, das ab dem kommenden Jahr sukzessive eingeführt werden soll. Neben der Ausstattung mit Karten wird in den Apotheken auch TI-Hardware zum Einsatz kommen – Kartenlesegeräte und Konnektoren. Strafzahlungen für einen verspäteten Anschluss an die TI sind, anders als bei der Anbindung der Ärzteschaft, nicht vorgesehen. Die letzte Hürde bei der TI-Anbindung ist derzeit eine technische: Denn noch ist keiner der Konnektoren, die in den Apotheken für eine sichere Verbindung innerhalb der TI sorgen sollen, zertifiziert worden. Hierfür laufen derzeit noch zwei Anwendertests, einer davon mit 15 Apotheken und 75 Arztpraxen in Westfalen-Lippe.
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