IMS/Insight

Keine Nummer 1 für Rezeptdaten

, Uhr
Berlin -

Der Handel mit Rezeptdaten aus der Apotheke ist nicht nur datenschutzrechtlich immer wieder ein Streitthema – auch die Anbieter der Daten gönnen sich nicht viel: Insight Health darf sich künftig nicht mehr als „führender Informationsdienstleister im Gesundheitsmarkt“ bezeichnen. Konkurrent IMS Health hatte den Mitbewerber abgemahnt.

In Pressemitteilungen hatte sich Insight Health als Branchenprimus ausgegeben. Darüber hatte man sich bei IMS in Frankfurt geärgert. Der US-Konzern schickte dem privat geführten Konkurrenten eine Unterlassungserklärung, die dieser auch abgab: Insight Health teilte mit, sich nur noch als „einer der führenden Informations-Dienstleister“ zu bezeichnen.

Hintergrund ist offenbar der zurückliegende Streit mit dem Norddeutschen Apothekenrechenzentrum (NARZ): Als Zweifel an den Datenlieferungen der Rechenzentren laut wurden, hatte das NARZ in Abstimmung mit der Bremer Datenschutzbehörde den Verkauf anonymer Rezeptdaten zusätzlich eingeschränkt: Ausschließlich vollständig anonymisierte beziehungsweise aggregierte Daten werden an Dritte geliefert.

Mit diesen abgespeckten Daten wollten sich aber die Marktforschungsunternehmen – mit Blick auf die laufenden Verträge – nicht zufrieden geben. Mit IMS traf sich das NARZ vor dem Landgericht Frankfurt. Schließlich einigte man sich in einem Vergleich: Das NARZ liefert weiterhin Rezeptdaten an IMS, dem Vernehmen nach aber nur noch auf Bezirksebene der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Das Bundesgebiet ist in KV-Regionen aufgeteilt, die etwa den Bundesländern entsprechen, darunter gibt es rund 60 KV-Bezirke.

Während der Auseinandersetzung mit dem NARZ hat man bei IMS selbst erfahren müssen, dass rechnerische Modelle nie so genau sind wie anonymisierte Abrechnungsdaten. Andererseits ist auch das NARZ auf die Einnahmen aus dem Datenverkauf angewiesen. Deshalb hatte sich das Rechenzentrum mit dem Dienstleister auf den neuen Modus geeinigt. Bei IMS heißt es, die Daten seien so granular wie möglich – und auf jeden Fall besser als das, was der Wettbewerb habe. Darin begründet sich auch die Abmahnung.

Insight ist einen anderen Weg gegangen. Ende 2013 habe man entschieden, nicht mehr von NARZ abhängig sein zu wollen, heißt es aus Waldems-Esch. Stattdessen wurde im Abrechnungsgebiet des Rechenzentrums ein eigenes Apothekenpanel aufgebaut. Angeblich soll jede zweite Apotheke erfasst sein.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Genehmigung und Preisberechnung
Kein Kontrahierungszwang für Diätetika
„Wir verhalten uns juristisch richtig“
Rezeptur-Retax: Kassen fordern tausende Euro
Mehr aus Ressort
Verbandsmitglieder sollen zahlen
Gedisa will weitere Millionen von Apotheken
Geschäftsführer geht in Ruhestand
Abschied nach 33 Jahren: Morstein verlässt ADG

APOTHEKE ADHOC Debatte