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Helios verliert Namensstreit APOTHEKE ADHOC, 18.07.2014 15:08 Uhr

Niederlage für Helios Kliniken: Klaus Lang, Geschäftsführer von Lang Industrieservice, darf die Marke „Heliomedical“ behalten. Foto: Klaus Lang
Berlin - 

Die Helios-Kliniken haben vor dem Bundespatentgericht in München eine Niederlage erlitten. Die Richter wiesen die zu Fresenius gehörende Klinikkette ab, die verhindern wollte, dass die Marke „Heliomedical“ von der Firma Lang Industrieservice beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen wird.

Geschäftsführer Klaus Lang produziert mit seinem kleinen Unternehmen in der 4000-Einwohner-Gemeinde Empfingen Filter zum Schutz vor Sonnenstrahlen für medizinische Zwecke. Die Filterfolien blockieren UV-Strahlen, die Sonnenbrand verursachen, und werden etwa in Kindergärten eingesetzt. Die Helios Kliniken hatten gegen den Eintrag von „Heliomedical“ beim Deutschen Patent- und Markenamt Beschwerde eingelegt und gefordert, die Marke zu löschen. Der Rechtsstreit lief mehr als fünf Jahre.

Der Klinikkonzern befürchtete, dass der Markenname mit dem Namen der Krankenhauskette verwechselt werden könne. Vor Gericht argumentierte die Helios-Anwälte, das Produkt „Heliomedical“ könne vor allem wegen der Endung „-medical“ den Kliniken zugeordnet werden.

Lang dagegen sah keine Verwechslungsgefahr. Vor Gericht argumentierte er, „Helio“, abgeleitet vom Namen des griechischen Sonnengottes „Helios“, sei ein häufig verwendeter Wortbaustein. Die Endung des Markennamens grenze seine Produkte deutlich von den Helios-Kliniken ab. Dieser Ansicht folgte das Gericht. Eine Rechtsbeschwerde von Helios beim Bundesgerichtshof ließen die Richter nicht zu.