Rx-Boni

Macht 1 Cent den Unterschied?

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Berlin -

Der Bayerische Apothekerverband (BAV) und die Europa Apotheek Venlo (EAV) setzen ihr Scharmützel um Rx-Boni fort. Der Verband hat nach eigenen Angaben erneut einen Antrag auf Ordnungsgeld beim Landgericht München I gestellt. Die Versandapotheke hatte ihr Bonussystem umgestellt, nachdem sie mehrfach Strafzahlungen leisten musste. Doch aus Sicht des BAV verstoßen auch die neuen Rx-Boni gegen ein vorläufig vollstreckbares Urteil gegen die Versandapotheke.

 

Der BAV hatte im Sommer 2009 vor dem Oberlandesgericht München (OLG) erreicht, dass die Europa Apotheek ihren Kunden keine Boni von 2,50 Euro pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel gewähren darf. Die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ist anhängig, doch der BAV kann das OLG-Urteil auf eigenes Risiko durchsetzen. Und der Verband macht ernst: In mehreren Verfahren wurden der EAV insgesamt Ordnungsgelder von fast einer halben Million Euro aufgebrummt.

Die Versandapotheke hatte Ende Februar reagiert und ihr Bonussystem kurzfristig gar nicht mehr beworben, im März wurde der Rabatt schließlich auf 2,49 Euro pro Arzneimittel umgestellt. EAV-Chef Klaus Gritschneder hatte gegenüber der Wirtschaftswoche angekündigt, man stelle sich jetzt auf die Hinterbeine. Schließlich habe das OLG nur präzise das alte System verboten.

 

 

Der BAV will dies überprüfen lassen. „Nach unserer Einschätzung ist auch der neue Bonus vom Verbotstenor des Gerichts erfasst“, sagt Geschäftsführer Dr. Stefan Weber. Die Juristen sprechen von einer kerngleichen Verletzungshandlung. Weil das neue Modell von der EAV noch nicht so offensiv beworben wurde, soll das Ordnungsgeld laut Antrag diesmal aber geringer ausfallen. Zuletzt hatte der Verband für jeden Verstoß eine Strafe von 100.000 Euro gefordert und auch durchgesetzt.

Abseits der juristischen Auseinandersetzung hat die EAV eine öffentliche Debatte um das Thema Rx-Boni initiiert. Die Versandapotheke argumentiert bei der Kampagne „ProBonus“, die Rabatte kämen vor allem chronisch Kranken zugute. Die Apotheker halten mit „KontraBonus“ dagegen: Die EAV verschaffe sich mit unlauteren Mitteln Wettbewerbsvorteile, lautet der Vorwurf.

Der Streit um Rx-Boni wird noch in diesem Jahr von höchster Stelle geklärt. Der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte muss entscheiden, ob die deutsche Arzneimittelpreisverordnung auch für ausländische Versandapotheken gilt. Möglicherweise schreibt die Regierung schon vor einem Urteil mit der AMG-Novelle fest, dass die Preisbindung für alle gilt.

 

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