„Vorteil24“

Linda: Provision ist nicht betroffen APOTHEKE ADHOC, 23.05.2012 15:18 Uhr

Berlin - 

Die Apothekenkooperation Linda hat gegenüber Mitgliedern Stellung zur rechtlichen Kritik an „Vorteil24“ bezogen. Die wichtigste Botschaft an die teilnehmenden Apotheken: Die Provisionen, die im Rahmen von „Vorteil24“ fließen, seien von der aktuellen Diskussion über das Modell nicht berührt.

 

Zuletzt hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) in einer Stellungnahme Tricks mit der Mehrwertsteuer beim EU-Versandhandel eine Absage erteilt. Bei der Anfrage des gesundheitspolitischen Sprechers der Union, Jens Spahn (CDU), ging es jedoch nicht konkret um „Vorteil24“, sondern um Steuervorteile aus dem Versandhandel allgemein. Zuvor hatte sich schon eine Steuerkanzlei im Auftrag eines Apothekers explizit mit dem Modell auseinandergesetzt. Die Steuerexperten hatten in einem Gutachten Vorbehalte gegen die steuerrechtlichen Aspekte von „Vorteil24“ geäußert.

Linda teilt hierzu mit, dass die Verantwortlichkeit für die steuerrechtlichen Angelegenheiten bei der Montanus Apotheke liege. Der niederländische Kooperationspartner bei „Vorteil24“ habe Linda darüber informiert, dass die steuerrechtlichen Fragen bekannt seien. Zur abschließenden Klärung sei ein Verfahren beim Finanzgericht Düsseldorf anhängig. Einen Termin zur Verhandlung gebe es noch nicht, Montanus werde Linda aber auf dem Laufenden halten.

Zur Stellungnahme des BMF will sich Linda vorerst nicht konkret äußern. „Festgehalten werden kann, dass das Bundesministerium für Finanzen in dieser Fragestellung nicht selbst entscheidet, sondern das zuständige Finanzgericht“, heißt es in dem Mitgliederschreiben.