Die Apothekenkooperation Linda lockt die Mitglieder des Muttervereins MVDA in die gemeinsame Dachmarke. Mit einem sogenannten „Ertragsgarantieversprechen“ sollen Apotheker überzeugt werden, die sich bislang nicht für den gemeinsamen Gleichschritt begeistern konnten: Wer sich bis Jahresende bei Linda anmeldet, hat 4000 Euro für 2012 sicher. Allerdings müssen die Apotheker auch beim Abholkonzept „Vorteil24“ mitmachen.
Linda verspricht den Apothekern für das kommende Jahr ein Mehrergebnis von 4000 Euro. Erreicht die Apotheke dieses nicht oder nur teilweise, gleicht Linda die Differenz aus – unabhängig von eventuellen Verlusten beim Einkauf: „Die Kalkulationsgrundlage fußt auf Erfahrungswerten bezüglich der mit dem Linda-Dachmarkenkonzept zu erwartenden Einnahmen sowie Ausgaben“, sagt eine Linda-Sprecherin. „Eine Verbindung beziehungsweise Abhängigkeit zu den sich aktuell in Entwicklung befindlichen Großhandelskonditionen besteht nicht.“
Sollte die Apotheke schlechter abschneiden als 2011, wird allerdings auch nicht mehr erstattet: Die Garantie ist auf 4000 Euro gedeckelt. Von den derzeit 3200 MVDA-Mitgliedern sind rund 1300 Apotheken bei Linda. Seit Jahren versucht die Kooperation, diese Basis zu verbreitern – auch um flächendeckende Verträge schließen zu können. „Mit einem weiteren Zuwachs an Linda-Apotheken würde die 'Schlagkraft' des Dachmarkenkonzeptes am Markt nochmals deutlich erhöht“, heißt es in einem Anschreiben an die Mitglieder. „Davon profitieren alle Linda-Apotheken.“
Umso erstaunlicher ist es, dass die Kooperation den Neuzugängen nun die Teilnahme an „Vorteil24“ auferlegt – und damit ihr Wohl und Wehe immer stärker an das umstrittene Abholkonzept knüpft. Nach außen gibt man sich kämpferisch: Die an „Vorteil24“ geübte Kritik sei „rational nicht nachvollziehbar“, schrieb Linda Ende November an die Mitglieder – und klagte über Versuche der Apothekenfachpresse, „den Markt zu verunsichern und das Erfolgskonzept von 'Vorteil24' zu bekämpfen“.
Kurz zuvor war bekannt geworden, dass die Wettbewerbszentrale ein Musterverfahren gegen einen „Vorteil24“-Apotheker anstrebt. Linda sieht darin einen neuen Anlauf, den teilnehmenden Pharmazeuten zu schaden. Weil aber bereits mehrere zivil- und verwaltungsgerichtliche Angriffe vergeblich gewesen seien, werde man weiterhin für „Vorteil24“ kämpfen, hieß es. Die Kooperation verspricht den Mitgliedern Rückendeckung für alle rechtlichen Streitigkeiten.
Was Linda nicht erwähnt, ist der finanzrechtliche Streit über den Trick mit der Mehrwertsteuer: Das Finanzgericht Düsseldorf hatte bereits 2010 nach summarischer Prüfung Anhaltspunkte gesehen, „dass die Medikamentenlieferungen der Antragstellerin im Inland steuerbar und steuerpflichtig sein könnten“. Eine juristische Prüfung im Hauptsacheverfahren gab es bislang nicht.
Risiken für die Mitglieder sieht die Kooperation nicht: Das Verfahren betreffe ausschließlich die Montanus Apotheke, heißt es bei Linda. Apotheken, die an „Vorteil24“ teilnähmen, seien nicht beteiligt und auch nicht betroffen: Eine Gefahr für die Apotheker, im Extremfall wegen Beihilfe zum Steuerbetrug belangt zu werden, gibt es laut Linda nicht.
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