Lieferdienste

Gericht: Dedendo ist keine Versandapotheke

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Berlin -

Auch wenn die Bestellplattform Dedendo auf den ersten Blick wie eine Internetapotheke aussieht, darf sie nicht damit beworben werden. Ein Apotheker aus Niedersachsen hatte in einer Zeitung den Lieferdienst als „Die neue Versandapotheke in Lüneburg“ geworben. Das Landgericht Lüneburg hat dem Pharmazeuten die Werbung per einstweiliger Verfügung untersagt. Dedendo selbst wurde von der Printanzeige überrascht.

Dem Beschluss zufolge darf der Pharmazeut nicht für das Angebot seiner Apotheke werben, wenn er dabei Dedendo und „neue Versandapotheke in Lüneburg“ in einen Zusammenhang stellt. Zudem verbot das Gericht für die Dienstleistungen zu werben, ohne den Namen der Apotheke zu nennen.

Der Richter kritisierte außerdem zwei Werbeaussagen: Sowohl mit „Wir liefern am selben Tag“ als auch „Wir sind immer für Sie da“ dürfe nicht geworben werden, wenn die Öffnungszeiten tatsächlich von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 13 Uhr reichten.

Die Anzeige soll in mehreren Zeitungen veröffentlicht worden sein. Unter dem Dedendo-Logo standen nur die Adresse und eine Telefonnummer. Zudem wurden sechs Aussagen aufgelistet. Zudem gab es 2 Euro Rabatt auf freiverkäufliche Arzneimittel, wenn per Computer oder Telefon ab einem Mindestwert von 20 bestellt wurde.

Dedendo distanziert sich von der Werbung: „Wir sind da in keinster Weise involviert“, sagt Geschäftsführer Mark-Michael Katenkamp. Die Reklame sei nicht von Dedendo beauftragt worden. Bislang schaltet der Lieferdienst ausschließlich TV-Spots auf den Sendern des Medienkonzerns ProSiebenSat.1.

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