Kurando hat das Bestellsystem geändert und das Liefergebiet eingegrenzt. Der Berliner Lieferdienst will Aufträge künftig nur noch über die App sowie in drei Städten annehmen. Der Shop auf der Website werde eingestellt. Die Plattform ist darüberhinaus juristisch unter Beschuss, denn die Apothekerkammer Nordrhein hält das Angebot für unzulässig.
Kurando war im Dezember in Berlin mit einem Webshop gestartet. Das Unternehmen ist laut eigenen Angaben auch in Hamburg und München aktiv. Die Kooperation mit einer Partner-Apotheke in Düsseldorf wurde jüngst eingestellt. „Wir versuchen profitabler zu agieren“, sagt Mitgründer Niklas Spiegel. In Düsseldorf sei es schwierig gewesen, Kund:innen zu akquirieren. Deshalb sei die Konzentration auf die drei Großstädte eine Konsequenz gewesen.
Zudem will sich der Anbieter künftig allein auf Auftragseingänge über die App konzentrieren. Kund:innen sollen ab sofort ausschließlich über die App bestellen bestellen. Dieser Schritt sei von Beginn an geplant gewesen – „app first“, sagt Spiegel. „Der Webshop war für uns nur eine Möglichkeit, schnell an den Markt zu gehen.“ Wie andere Lieferdienste bietet Kurando in Kooperation mit Partner-Apotheken vor Ort an, OTC-Arzneimittel und weitere Apothekenprodukte innerhalb von 30 Minuten bis zur Haustür zu liefern. In München arbeitet das Unternehmen mit den Bienen-Apotheken von Michael Grintz zusammen. In der bayerischen Landeshauptstadt buhlen auch Mitbewerber Mayd und die Essenslieferdienste Wolt und Knuspr um Apothekenkund:innen.
Abgesehen vom harten Wettbewerb hat Kurando auch juristisch Ärger: Die Kammer Nordrhein kritisiert unter anderem die Beratung sowie das Preismodell. Das Unternehmen gab die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab und will es auf einen Prozess ankommen lassen. Die Kritik habe keinen Halt, sagt Spiegel. Er schaut einem Verfahren gelassen entgegen: „Wir sind überzeugt, dass wir gut aufgestellt sind und nichts zu befürchten haben.“
Die Kammer wolle an Kurando ein Exempel statuieren, ist sich Spiegel sicher. Denn die Frage etwa, ob ein Lieferfahrer explizit bei der Apotheke angestellt sein muss, oder auch nur weisungsbefugt sein kann, ist nicht konkret im Gesetz erläutert. „Ein Player muss jetzt die offenen Punkte klären, dabei haben alle das gleiche Konzept“, sagt Spiegel. Auch Mitbewerber Mayd, dessen Geschäft sich bereits auf zahlreiche Städte in Deutschland ausgebereitet hat, steht im Visier der Apotheker. Die Kammer Westfalen-Lippe prüft das Modell aktuell.
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