Rabenhorst hat die Kritik von Foodwatch an der Werbung für das eigene Saftsortiment zurückgewiesen. Die Aussagen der Verbraucherschutzorganisation entbehrten jeder Grundlage, sagt ein Sprecher. Säfte wie Rotbäckchen oder Rabenorst-Vitesse täuschten die Verbraucher nicht über die tatsächlich enthaltenen Inhaltsstoffe.
Foodwatch hatte die Werbung mit Vitaminen für zahlreiche Lebensmittel als irreführend kritisiert. Unter den rund 200 untersuchten Produkten waren auch Artikel aus der Apotheke wie Rotbäckchen-Säfte und Ricola-Bonbons. Die Verbraucherschutzorganisation bemängelte, dass sie nicht den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für ausgewogene Lebensmittel entsprächen.
Laut Rabenhorst sind Mehrfrucht-Direktsäfte keine unausgewogenen Lebensmittel und kein Junkfood. „Die Produkte enthalten harmonisch aufeinander abgestimmte Direktfruchtsäfte ohne jegliche Zuckerzusätze, aber ernährungsphysiologisch wertvolle Vitamine, Mineralstoffe, Ballaststoffe und sekundäre Pflanzenstoffe“, so der Sprecher. Außerdem sei allein der Vergleich der Kategorien Mehrfrucht-Direktsäfte, Schokoladen und Süßwaren, Energieriegel und Desserts mehr als fragwürdig.
Foodwatch sieht bei den zwei Rotbäckchen-Säften „Guter Start“ und „Immunstark“ sowie den vier Säften aus der Serie Rabenhorst-Vitesse die WHO-Kriterien nicht eingehalten. Die Forderung, die Vorgaben in Europa als Bewertungsgrundlage für Gesundheitswerbung anzuwenden, entspreche nicht dem aktuell geltenden Recht und sei die persönliche Meinung des Autors, so der Rabenhorst-Sprecher.
Auf den Etiketten der Rabenhorst-Säfte würden alle Nährstoffe vollständig und gemäß geltender Rechtsvorschriften deklariert. Sofern für Nährstoffe Health-Claims verwendet würden, seien diese ausdrücklich zugelassen. Die Aussage von Foodwatch, es handele sich um ungesunde und nicht ausgewogene Lebensmittel, sei aus rechtlicher und medizinischer Sicht falsch.
Das rheinland-pfälzische Unternehmen hatte sich Ende 2015 in einem Streit mit der Verbraucherzentrale Sachsen erfolgreich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) für der Verwendung der Bezeichnung „Lernstark“ und des Claims „mit Eisen und Vitamin B-Komplex zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ eingesetzt.
Laut Foodwatch sind 90 Prozent der untersuchten Lebensmittel sind zu süß, zu fettig und zu salzig. Die Organisation fordert eine gesetzliche Regelung, um die Irreführung von Verbrauchern zu verhindern. Künftig sollten nur noch Produkte mit Gesundheitsbotschaften beworben werden, die den WHO-Kriterien für ausgewogene Lebensmittel entsprächen.
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