Lauer-Fischer: Preiserhöhung mit Verspätung Nadine Tröbitscher, 19.02.2018 09:26 Uhr
Lauer-Fischer legt die Preiserhöhung der ABDATA zum 1. April auf die Apotheken um. Kunden des Softwarehauses haben entsprechende Schreiben erhalten. Es gab jedoch einen Haken.
Die ABDATA hatte eine Preiserhöhung zum Jahresbeginn bereits angekündigt. Diese wird unter anderem mit erweiterten Funktionen des ABDA-Artikelstamms +V begründet. In diesem Jahr sei dieser mit einem eigenen IK-Verzeichnis, neuen Kennzeichen, vertraglichen Pauschalvereinbarungen und Erläuterungstexten angereichert worden. Apotheken sind daher nicht überrascht, dass die Softwarehäuser die Rechnung an sie weitergeben, denn so wurde es bereits im vergangenen Jahr angekündigt.
Auch ein Apotheker aus dem Rheinland hatte das Schreiben von Lauer-Fischer erhalten. Das Softwarehaus kündigte eine entsprechende Anpassung des Vertrages zum 1. April an – und verwies dabei auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), in die der Apotheker einen Blick warf – und überrascht wurde.
Eine Preiserhöhung sei zwar laut ABG zulässig, wenn diese bezogen auf den Gesamtpreis eine Steigerung von 10 Prozent nicht überschreitet. Diese müsse jedoch drei Monate im Voraus angekündigt werden. Somit ist diese zum 1. April nicht zulässig und wäre erst zum 1. Juni verpflichtend. Auf Nachfrage bei Lauer-Fischer wurde ihm versprochen, man werde der Sache nachgehen.
Beim Softwarehaus nimmt man die Unannehmlichkeit ernst und bittet um Nachsicht. „Die Schreiben sollten bereits im Januar verschickt werden“, so Horst M. Dreyer, neuer Geschäftsfeldleiter Apotheke. „Wir prüfen derzeit, wo der Fehler liegt und warum nicht fristgerecht versendet wurde.“ Das Softwarehaus zeigt sich jedoch kulant und wird den Apothekern auf Nachfrage entgegenkommen. Dennoch sieht Dreyer „keine Notwendigkeit für eine Offensive“.
Mittlerweile ist der Fehler gefunden: „Wir haben unsere AGB vor ein paar Jahren geändert und vereinheitlicht. Seither beträgt die Frist um Kunden zu Preiserhöhungen zu informieren nur noch sechs Wochen. Und die wurde beim Versand berücksichtigt.“
Zur „Ehrenrettung“ erfolgt die Anpassung erst einige Monate nach der ABDATA. Das Softwarehaus ist in Vorleistung gegangen, denn die ABDATA hat die Preise bereits zum 1. Januar erhöht. Lauer-Fischer legt die Summe also mit Verzug um. „Wir sind fair mit dem Thema umgegangen. Auch die Höhe der Anpassung fällt bei uns deutlich moderater aus und liegt bei einem Drittel im Vergleich zu den Mitbewerbern. Die genaue Summe sei von der Art des Vertrages abhängig.
Bei der ABDATA fließen alle maßgeblichen Informationen für die Arzneimitteldatenbanken zusammen. Die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) liefert die Daten der Hersteller, die Krankenkassen etwa Informationen zu ihren Rabattverträgen. Die Avoxa-Tochter versorgt ihrerseits die Softwarehäuser der Apotheker mit den Rohdaten.
Was 1994 mit einer „übersichtlichen Datensammlung“ begonnen habe, sei heute zu einem unverzichtbaren Bestandteil in der Abrechnung von apothekenüblichen Produkten und bestimmten Arzneimitteln geworden. „Unverzichtbar“ ist das Stichwort, mit dem sich jede Preiserhöhung relativ leicht durchsetzen lässt. Das andere heißt „Marktpräsenz“, denn die liegt laut ABDATA in den Apotheken bei nahezu 100 Prozent.
Die monatlichen Lizenzkosten seien seit 1994 nicht angepasst worden, trotz regelmäßiger Datenerweiterungen und steigenden Kosten, schreibt die ABDATA. Doch jetzt wurde erstmals der Monatsbeitrag zum 1. Januar erhöht.