Großhandel

Kurzläufer: AEP verkürzt Retourenfrist

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Berlin -

AEP hat seine Retourenregelung für Kurzläufer angepasst. Apotheken müssen betroffene Produkte künftig innerhalb von zehn Tagen zurückschicken. Hintergrund sei, dass die Hersteller die Ware vom Großhändler nicht mehr zurücknehmen. Konkret geht es um Simponi (Golimumab) von MSD Sharp & Dohme. Der Hochpreiser wird laut AEP vom Hersteller nur mit vier Monaten Restlaufzeit geliefert.

AEP-Kunden können Ware innerhalb von bis zu sechs Monaten zurückgeben. „Dadurch hat die Apotheke eine sehr hohe Lieferfähigkeit, die insbesondere in Wettbewerbslagen sehr entscheidend ist“, sagt Geschäftsführer Jens Graefe. Lieferfähigkeit sei die Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und eine lange Retourenfrist die Voraussetzung dazu. „Leider werden von der Industrie einige Produkte nur mit extrem kurzen Verfall geliefert, bei denen Retouren explizit ausgeschlossen sind.“

Deshalb habe AEP die Retourenregel in diesen Fällen auf zehn Tage verkürzt. Die betroffenen Artikel seien von der Industrie als „Kurzläufer“ gekennzeichnet, erklärt AEP in einem Schreiben an die Kunden. Diese Regelung gebe es bei vielen Herstellern, so Graefe. Als Großhändler müsse man die Ware an Apotheken verkaufen und das gehe bei nur wenigen Monaten schlecht. Bisher gelte die neue Regel nur bei Simponi, betont Graefe. Auch in Zukunft würden voraussichtlich nicht mehr als zehn Artikel unter die neue Vorgabe fallen.

Der Großhändler entschuldigt sich in dem Schreiben an die Kunden für die Unannehmlichkeiten. „Sollten Sie einen dieser Artikel nicht an Ihre Kunden abgeben können, werden wir bei Bedarf gerne telefonisch eine zusätzliche kostenfreie Retoure mit Ihnen vereinbaren“, heißt es in dem Schreiben.

Die betroffene Ware wird seit Neuestem auf dem Lieferschein gesondert mit „abweichende Retouren-Regelung“ gekennzeichnet. Dadurch solle der Beleg einfach von Apothekenmitarbeitern kontrolliert werden können. „Unabhängig davon gibt es bei AEP grundsätzlich eine freie Retourensendung pro Monat“, sagt Graefe. Je nach Lieferposition und Notwendigkeit seien weitere zusätzlich Retouren möglich. Die Rückendungen sollten gesammelt und zusammen zurück gesendet werden.

MSD prüft laut Graefe die Rücknahmbe bei Kurzläufern von „Fall zu Fall“. „Kurzläufer sind somit ein Risiko.“ Gerade bei Simponi sei bekannt, dass es sich dabei um eine einmalige Bestellung und nicht um Lagerware handele. Das Präparat ist laut AEP von der Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IfA) mit einer Laufzeit von 22 Monaten gemeldet. Nicht nur MSD Sharp & Dohme schickt die Ware mit einer deutlich kürzeren Restlaufzeit an die Großhändler. Viele Hersteller täten dies, so Graefe.

Gerüchte, wonach AEP Sonderkonditionen auch für weitere Dienstleistungen wie die Lieferung von Betäubungsmittel oder Kühlware verlange, wies er zurück. „Bei AEP gibt es keine Gebühren, und wird es auch keine geben. Alles, was wir kennen, sind Beiträge zu der Logistik, wenn unterkritische Mengen in die Kisten kommen.“ Dabei gehe es nicht darum, Zusatzeinkommen zu generieren, sondern die Logistik sinnvoll auszulasten.

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