Die Noweda wird auch künftig Apotheker aus der Genossenschaft ausschließen, die ihren Umsatz zu einem anderen Großhändler verlagern. Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur unwirksamen Kündigung eines Mitglieds hat laut einem Noweda-Sprecher nach einer bereits erfolgten Satzungsänderung keine Auswirkung auf die Praxis.
Die Noweda lässt sich von den Apothekern schon bei Eintritt in die Genossenschaft eine Blanko-Kündigung unterschreiben. Danach tritt das Mitglied aus und muss seine Geschäftsanteile zurückgeben, sobald die Zusammenarbeit endet. Auch in den Konditionenvereinbarungen gab es in der Vergangenheit entsprechende Klauseln. Dagegen hatte ein Essener Apotheker geklagt und in letzter Instanz vor dem BGH recht bekommen.
Aus Sicht der Karlsruher Richter war die Kündigung unwirksam, da die Regeln für den Ausschluss nicht in der Satzung hinterlegt waren. Einzelvertraglich zwischen Apotheke und Großhandel lässt sich eine „automatische“ Kündigung bei Einstellung der Geschäftsbeziehung laut BGH nicht regeln – schon mit Blick auf die gebotene Transparenz und Gleichbehandlung der Mitglieder.
Bedauerlicherweise habe der BGH der Klage des Apothekers aus rechtsformalen Gründen stattgegeben, so ein Noweda-Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Inhaltlich würden sich hieraus keine weiteren Auswirkungen ergeben, da man unabhängig von diesem Verfahren auf der Generalversammlung im November 2016 eine Satzungsänderung beschlossen habe, „um zukünftig derartigen Fällen der Ausnutzung der Genossenschaft angemessen begegnen zu können“.
Danach können Mitglieder aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden, wenn sie sich über einen bestimmten Zeitraum nicht an die getroffenen Vereinbarungen halten. „Werden die Einrichtungen über einen noch längeren Zeitraum nicht genutzt, wird die Mitgliedschaft automatisch beendet“, so der Sprecher.
Leider gebe es ab und zu Apotheker, die die genossenschaftliche Gemeinschaft ausnutzen wollten, indem sie als zwar Mitglieder Dividende beziehen, jedoch nichts zum Erfolg des Unternehmens beitrügen. „Ein solches egoistisches Verhalten schadet allen übrigen Mitgliedern“, so der Noweda-Sprecher.
Auch der Essener Apotheker, um dessen Kündigung es in dem Rechtsstreit ging, sei aus diesem Grund ausgeschlossen worden. Zum diesem Zeitpunkt habe er zwar seine Apotheke noch geführt, aber keine Umsätze mehr an Noweda vergeben. Man habe den Fall bis zum BGH getragen, um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, das gemeinschaftsschädigende Verhalten zu verhindern, so der Sprecher.
Noweda-Chef Dr. Michael Kuck: „Wir werden es auch zukünftig nicht dulden, dass einzelne beruflich aktive Apotheker oder Apothekerinnen auf Kosten aller anderen Mitglieder Dividenden beziehen, ohne durch Umsatzvergabe an die Noweda zu deren Erwirtschaftung beizutragen.“ Die Genossenschaft verstehe sich als eine Gemeinschaft. „Ausnutzer haben in dieser Gemeinschaft keinen Platz“, so Kuck.
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