Die AOK Bayern wirbt auf Flyern für eine Rabattaktion von Mediherz. Der Versender aus Nordbayern gewährt demnach einen Preisnachlass von bis zu 15 Prozent auf rezeptfreie Bestellungen. Die Flugblätter für die Versandapotheke lagen in einer Geschäftsstelle der AOK aus.
Mediherz ist AOK-Vorteilspartner: „Als AOK-Kunde kommen Sie in den Genuss, die exklusiven Einkaufsvorteile bei unserem Vorteilspartner www.mediherz.de zu nutzen“, heißt es auf dem Flugblatt. Angeboten werden zusätzlich 5, 10 und 15 Prozent Rabatt ab einem Warenwert von 30, 50 beziehungsweise 90 Euro.
Außerdem wird den Versicherten der Versender von Inhaber Dieter Hümmer genauer vorgestellt: Mit mehr als 500.000 Kunden gehöre Mediherz zu den größten Versandapotheken Deutschlands, heißt es. Erwähnt werden außerdem die Auszeichnungen von Stiftung Warentest und DISQ sowie der Deutsche Servicepreis von 2012.
Auch im Internet wirbt die AOK für Angebote von Mediherz. Dabei geht es um sogenannte Vorteilscoupons, die ein halbes Jahr lang bei Onlinebestellung gültig sind. Die Nachlässe gelten demnach für „alle im Versandhandel angebotenen Gesundheitsprodukte, insbesondere Arzneimittel auch auf bereits reduzierte Artikel in Form von Coupon-Codeeingaben bei der Onlinebestellung“. Pro Mitglied und Halbjahr seien maximal drei Gutscheine einlösbar. Die Rabatte haben einen Wert von 1,50, 5 und 15 Euro. Insgesamt gibt die Versandapotheke 5000 Coupons pro Halbjahr aus.
Krankenkassen ist die Werbung für Apotheken teilweise untersagt. Entscheidend ist dabei, ob es sich um eine direkte Empfehlung oder reine Information handelt. Die Kasse muss etwa die Neutralitätspflicht, die in den Lieferverträgen geregelt ist, wahren. Die Regelungen werden individuell zwischen den Versicherern und den Apothekern ausgehandelt.
Die AOK Bayern etwa hat mit dem Bayerischen Apothekerverband (BAV) geregelt, dass die Neutralitätspflicht bei der Zuweisung von Verordnungen verletzt ist. Wirbt die Kasse für Apotheken und deren OTC- oder Freiwahlsortiment, ist sie damit aber auf der sicheren Seite.
Auch das Wettbewerbsrecht kann bei unzulässiger Reklame greifen: Das Landgericht München I verbot der Siemens BKK (SBK) im vergangenen Jahr einen Werbeflyer für ein Bonusmodell von DocMorris. Der Flugzettel war dem Mitgliedermagazin beigelegt und beinhaltete einen Gutschein im Wert von 10 Euro bei der Einlösung von Rezepten. Die Richter sahen in der Werbung einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Bereits 2008 hatte das Bundessozialgericht (BSG) einen Prospekt der City BKK für unzulässig erklärt.
Die AOK arbeitet mit verschiedenen Vorteilspartnern zusammen. In Bayern gehören dazu auch Vor-Ort-Apotheken und Verbünde, die den Versicherten etwa einen kostenlosen Körperwerte-Check, einen Zustelldienst oder die Beratung bei Alt-Arzneimitteln anbieten. Die Angebote werden der Kasse zufolge direkt von den Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt und nicht aus Mitgliedsbeiträgen finanziert.
Bundesweit werben die AOKen bei ihren Mitgliedern im Internet für die drei Versender Sanicare, DocMorris und Mycare. Versicherte erhielten „besonders günstige Konditionen auf rezeptfreie Arzneien“, heißt es auf der Internetseite. Um diesen Vorteil zu nutzen und erkannt zu werden, muss sich der AOK-Versicherte vorher registrieren und einloggen.
Mediherz wurde vor zehn Jahren gegründet. Zur Gruppe gehören auch die Westend Apotheke und die Herz-Apotheke im Kaufland in Schweinfurt. Im Sommer 2013 schloss Hümmer die bislang einzige Vor-Ort-Apotheke unter dem Namen Mediherz, die acht Monate im Stadtzentrum geöffnet war.
APOTHEKE ADHOC Debatte