Kosmetikhersteller

Wala sperrt ungeliebte Apothekennamen Alexander Müller, 09.02.2015 09:58 Uhr

Berlin - 

Der Kosmetikhersteller Wala sieht seine Dr. Hauschka-Produkte nicht gerne im Internet. Weil Versandapotheken meistens mehr auf den Preisvorteil als auf die Beratung achten, lässt der Hersteller aus Bad Boll wenig unversucht, diesen Vertriebskanal klein zu halten. So ist im Markenpartner-Vertrag geregelt, dass der Onlineshop nicht anders heißen darf als die dazugehörige Apotheke vor Ort. Bestimmte Namenszusätze sind ganz verboten – weil sie nicht zu der Marke passen.

Bodyguard-Apotheke mag kein besonders naheliegender Name im Bereich der Arzneimittelversorgung sein. Trotzdem wunderte sich die Apothekerfamilie Kraus aus Pforzheim, als sie von Wala unlängst eine Absage für den Vertrieb der Produkte von Dr. Hauschka erhielt. Das Problem liegt laut Wala im sogenannten „Firmenschild“.

Der Name beziehungsweise die Internetadresse entspreche nicht den im Markenpartner-Vertrag definierten Qualitätskriterien, schrieb der Kosmetikhersteller. Das „Firmenschild“ müsse einen klar erkennbaren Bezug zur Kennzeichnung der stationären Apotheke „im Rahmen des 'virtuellen' Schaufensterkonzepts“ haben.

Wala erklärt dieses Konzept auf Nachfrage genauer: Generell könnten nur Händler mit einem Vertrag für ihr stationäres Geschäft auch eine Online-Autorisierung erhalten. Dabei sei eine enge Beziehung zwischen stationärer Verkaufsstelle und Internetshop wichtig. „Die Regeln des Dr. Hauschka Markenpartner-Vertrages, die für alle gelten, verlangen deshalb auch für Apotheken, dass der Name des Webshops und dessen Internetadresse (URL) dem Namen der stationären Apotheke entsprechen muss“, so eine Sprecherin. Nur aufgrund eines gleichen oder ähnlichen Namens könnten Internet-Käufer klar erkennen, dass sie im Webshop einer stationären Apotheke mit all ihrer Beratungskompetenz einkauften, so der Hersteller weiter.

Daher habe Wala die Qualitätskriterien für die Autorisierung der Apotheke auf den Webshop adaptiert. „Unsere Kundinnen und Kunden sollen in einer Online-Verkaufsumgebung eine ebenso hochwertige qualitative Umgebung vorfinden wie im stationären Handel bei den autorisierten Markenpartnern.“ Dies zeige sich etwa in der Einrichtung einer „Webcorner“ für die Marke Dr. Hauschka oder einer telefonischen Produktberatung.

Die Bodyguardapotheke soll die Produkte der Marke Dr. Hauschka aus dem Webshop entfernen. Als Frist hat Wala vier Wochen gesetzt. In den Vor-Ort-Apotheken dürfen die Produkte weiterhin abgegeben werden. Sobald die Kriterien der „Internet-Autorisierungsvoraussetzungen“ erfüllt seien, könne die Apotheke gerne erneut einen Antrag stellen.

Dasselbe gilt für den anderen Webshop der Apotheke am Markt unter der Internetseite Versandapotheke.de. Auch hier stimmt für Wala das Konzept des virtuellen Schaufensters nicht. „Außerdem erweckt der Namenszusatz 'Versand' den Eindruck, es handele sich um einen reinen Onlineversand“, so der Hersteller.

Die Wala-Sprecherin erklärt, dass sich Webshops der Partnerapotheken klar vom schlichten Versandhandel abgrenzen müssten. „Deshalb schließt unser Markenpartner-Vertrag Namenszusätze aus wie '24', 'Online…', 'Web…', 'Versand…', 'Easy…', 'Fix-…' oder Ähnliches, die bei den Webeinkäufern einen solch irreführenden Eindruck erwecken könnten.“

Was Sebastian Kraus von der Bodyguard-Apotheke besonders stutzig macht: Bislang habe es keine Probleme mit dem Bezug von Wala gegeben. Erst als das Versandgeschäft einer anderen Apotheke innerhalb der Familiengruppe zugeordnet wurde, verweigerte Wala die erneute Autorisierung. Verzichten will er auf die hochwertige Naturkosmetikprodukte aber nicht. Zunächst will er noch einmal mit Wala sprechen. Sollte auch das nicht fruchten, will er zum Bundeskartellamt gehen.

Mit den Wettbewerbshütern hat Wala in den vergangenen zwei Jahren Erfahrungen gesammelt. 2013 verhängte das Kartellamt gegen Wala und verantwortliche Mitarbeiter Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 6,5 Millionen Euro. „Wala hatte über Jahre hinweg Händler unter Druck gesetzt und dazu verpflichtet, die Preisempfehlungen für seine Naturkosmetikprodukte der Marke 'Dr. Hauschka' zu befolgen“, heißt es im Tätigkeitsbericht der Behörde. Die Depotverträge enthielten zudem Einschränkungen des Internetvertriebs, die die Durchsetzung der vertikalen Preisbindung weiter unterstützten.

Wala hatte daraufhin einen neuen Depotvertrag entwickelt. Die aus Sicht des Kartellamtes problematischen Klauseln zur vertikalen Preisbindung und Internetbeschränkungen seien überarbeitet worden, heißt es im Bericht. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.

Neuen Ärger gab es mit der Einführung der neuen Produktlinie „Gesichtspflege und Regenerationspflege“. Apotheken sollten sich zur Umstellung verpflichten, ein umfangreiches „Erstausstattungspaket“ zu bestellen. Einzelhändler, die bis März keine Paket bezogen hatten, wurden von Wala mit einer vorübergehenden Liefersperre belegt. Die Großhändler erhielten entsprechende „Sperrlisten“ mit Apotheken, die vorerst nicht mit Einzelware beliefert werden sollten.

Betroffene Apotheker hatten sich wiederum an das Bundeskartellamt gewandt. Die Wettbewerbshüter fanden die Maßnahmen zur Durchsetzung der Produktumstellung „kartellrechtlich problematisch“ und setzten sich mit dem Hersteller in Verbindung. Grundsätzlich sei ein Konzept des Selektivvertriebs zulässig, auch über mehrere Handelsstufen. Großhändlern könne die Belieferung von Einzelhändlern, die keine Vertriebspartner sind, durchaus verboten werden, heißt es im Fallbericht des Kartellamtes.

Allerdings waren die Apotheken noch Vertriebspartner von Wala. In diesem Fall komme eine derartige Kontrolle der Warenströme nicht in Betracht, so das Kartellamt. Die Aufforderung an die Großhändler diente daher nach vorläufiger Einschätzung des Kartellamts „der unzulässigen Kontrolle der Warenströme im Selektivsystem und erfolgte auch in der Absicht, die Einzelhändler […] unbillig zu beeinträchtigen“, so das Kartellamt.

Nachdem Wala diese Bedenken mitgeteilt wurden, hatte der Hersteller die Sperrlisten aufgehoben. Das Bundeskartellamt hatte auch dieses Verfahren schließlich eingestellt.