Supermärkte, Drogerien, Online-Shops: Die Hersteller von apothekenexklusiven Produkten kämpfen an immer mehr Fronten gegen Zwischenhändler. Doch die Unternehmen kommen nur schwer hinterher. Im Visier sind vor allem starke Marken wie Eucerin, Vichy und La Roche-Posay. Laut L'Oréal floriert der Handel über den Graumarkt derzeit besonders.
L'Oréal verkauft Vichy-Produkte seit knapp fünf Jahren nur noch an Apotheken und Großhändler, die einen Depotvertrag unterschrieben haben. Außerdem werden besonders große Bestellungen scharf kontrolliert. „Grundsätzlich fahren wir eine 'Null-Toleranz-für-Graumarkt'-Linie“, sagt Thomas Faschian, der für den französischen Konzern den Vertrieb der Apothekenlinie verantwortet.
Der Graumarkt sei aktuell sehr aktiv, sagt Faschian. Der Handel über nicht autorisierte Händler nehme immer stärker zu. „Wir distanzieren uns im Gegensatz zu anderen von jedem noch so kleinen Element in der Graumarkt-Wertschöpfungskette.“ Jeder Point of Sale für Grauware sei einer zu viel.
Vichy wird mittlerweile nicht nur in Drogerien und im Internet angeboten. Auch ein Frankfurter Edeka-Markt hat die Apothekenmarke platziert – direkt neben der Eigenmarke der Kette. Besonders ärgerlich: Laut Faschian trat ein großer Hersteller als Logistiker auf. „Dieses Verhalten ist unserer Meinung nach absolut das falsche Signal in unserem anspruchsvollen und auf persönlich hoch kompetente Beratung Wert legendem Vertriebskanal.“
Die Zwischenhändler scheuen auch nicht davor zurück, bei L'Oréal direkt anzufragen. Die Firma Vicico aus Hannover etwa fragte auch in Düsseldorf nach Thermalwasser-Produkten. Auch hunderte Apotheken sollen angeschrieben worden sein. Bei nicht bekannten Firmen wie Vicico sei die „letzte Eskalationsstufe dieses Prozesses immer maximale Härte“. Mit der Firma liefen derzeit Gespräche.
Bei bekannten Unternehmen werde zunächst der direkte Kontakt gesucht. „Wir klären auf und streben nach einer partnerschaftlichen Lösung ohne Grauware“, so Faschian. L'Oréal geht mitunter auch gerichtlich gegen Angreifer auf das Apothekensortiment vor. Vor dreieinhalb Jahren wurde einem saarländischen Unternehmen vom Landgericht Saarbrücken per einstweiliger Verfügung verboten, Apotheker zur Abgabe von Vichy-Produkten an ihn zu veranlassen.
Apotheken, die Vichy anbieten, verpflichten sich vertraglich unter anderem, die Kosmetik nicht an andere Groß- oder Einzelhändler zu verkaufen. Bei Verstößen droht der Lieferstopp und eine Sperre für zwei Jahre. Auch Beiersdorf greift hart durch und hat Apotheken, die beim Zwischenhandel aufgeflogen sind, bereits gekündigt.
APOTHEKE ADHOC Debatte