Dem Kosmetikhersteller Wala droht weiter Ärger mit seinen Kunden: Im Rahmen der Umstellung auf ein neues Packungsdesign der Gesichtspflegeserie wurden zahlreiche Apotheken vorübergehend gesperrt, die sich gegen das umfangreiche Erstausstattungspaket gesträubt hatten. Ein Anwalt rät Apothekern, die Ausfälle zu dokumentieren und gegebenenfalls Schadenersatz geltend zu machen. Ein verärgerter Kunde hat schon zweimal beim Kartellamt vorgesprochen und die Anweisung von Wala an Großhändler übermittelt.
Der Apotheker hatte sogar erwogen, Wala direkt zu verklagen. Doch vor Gericht dürfte es schwer werden, eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen zu erwirken: Für ein Eilverfahren müsse das Gericht erhebliche Gründe sehen, erklärt Rechtsanwalt Alexander Beyer von der Kanzlei Bellinger. Die Sperre durch Wala sei für den Apotheker aber nicht existenzbedrohend.
Beyer hat dem Apotheker von der Klage abgeraten, auch wenn dieser inhaltlich im Recht sei: „Aus meiner Sicht ist das ein klarer Kartellverstoß. Der Hersteller verstößt ohne sachlichen Grund gegen das Boykottverbot“, so der Rechtsanwalt. Beide Seiten hätten ein ordentliches Kündigungsrecht von drei Monaten.
Besonders fragwürdig ist Beyer zufolge, dass Wala die betroffenen Apotheker offenbar auch für die Körperpflegeprodukte gesperrt habe, obwohl es für diese gar kein neues Design gebe. „In einem Hauptsacheverfahren hätten Apotheker deshalb aus meiner Sicht gute Karten“, so Beyer. Eine Entscheidung käme aber vermutlich zu spät: Ab Ende Mai will Wala wieder alle Apotheken auch mit Einzelware beliefern.
Wala begründet die vorübergehende Sperre mit dem Wunsch nach einem einheitlichen Erscheinungsbild in den Regalen. Als Hersteller der Premiummarke Dr. Hauschka sei man in diesem konkreten Einzelfall berechtigt, auf eine einheitliche Umstellung der neugestalteten Verpackungen hinzuwirken, argumentiert das Unternehmen.
Der Apotheker geht jetzt einen anderen Weg: Er hat das Bundeskartellamt eingeschaltet und auf das Vorgehen hingewiesen. Auf Anraten seines Anwaltes versucht er zudem weiter regelmäßig, bei Wala zu bestellen, um später gegebenenfalls Schadenersatz geltend machen zu können.
Das Kartellamt hatte erst im vergangenen Juli ein Bußgeld von 6,5 Millionen Euro gegen Wala verhängt. Der Hersteller soll die eigenen Preisempfehlungen allzu nachdrücklich durchgesetzt haben.
Derzeit prüft das Kartellamt den neuen Depotvertrag von Wala. In diesem Zusammenhang werde man mit dem Hersteller auch über die Sperre von Depotpartnern sprechen, sagte ein Sprecher der Behörde auf Nachfrage.
Der Apotheker hat dem Kartellamt unterdessen neues Material geliefert: Ein Schreiben, in dem der Hersteller Großhänder über die Sperre der Apotheken informiert hat. In dem vorliegenden Dokument heißt es: „Als in den Vertrieb der WALA Heilmittel GmbH vertikal integrierter Großhändler sind Sie vertraglich gehalten, die Markteinführungskampagne der neugestalteten Verpackungen in diesem Sinne zu unterstützen. Daher werden für die Einführungsphase bis zum 14.05.2014 diejenigen Dr. Hauschka Depositäre, die sich (noch) nicht für den Bezug eines Erstausstattungspakets entschließen konnten, vorübergehend nicht beliefert.“
Aus Sicht des Apothekers verstößt Wala damit eindeutig gegen das Boykottverbot: „Es wäre schön, wenn Sie sich der Sache jetzt annehmen, um eine sofortige Aufhebung der Liefersperre zu erreichen“, schreibt er an die Wettbewerbshüter. Die Argumente von Wala seien einfach nicht schlüssig, da auch die Apotheker, die das neue Paket gekauft hätten, die alte neben der neuen Ware verkauften.
APOTHEKE ADHOC Debatte