Kooperation mahnt Kammer ab Patrick Hollstein, 20.04.2010 09:42 Uhr
Die Dachmarke als Leistungsversprechen - für Apothekenkooperationen ist es nicht leicht, einen Gruppen-Claim zu finden, mit dem sich alle Mitglieder identifizieren können. Ein noch junges Konzept bekam jetzt Probleme aus ganz anderer Richtung: Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe wollte einem Apotheker die Firmierung unter der Dachmarke „Preis-Gut Apotheke“ verbieten. Die Systemzentrale trat die Flucht nach vorne an und schickte der Kammer verwegen eine Abmahnung.
„Preis-Gut“ ist ein Joint-Venture des Apothekeneinrichters Erich Koch und des Apothekenberaters Jörg Keil. Der ehemalige Phoenix-Mitarbeiter verhandelt eigenen Angaben zufolge für 250 Apotheken aus ganz Deutschland Konditionen mit Großhändlern, Herstellern und Dienstleistern. Bei der Einkaufsgemeinschaft mit dem Namen „ApoKonzept24“ werden die Apotheken zu regionalen Gruppen gepoolt und mit potenziellen Partnern zusammengebracht.
Wer eine Dachmarke wünscht und sich als Discountapotheke profilieren möchte, kann seit knapp einem Jahr den Claim „Preis-Gut“ samt Sparschwein „Peggy“ lizenzieren. „Peggy“ kündigt Sonderangebote von mehr als 20 Prozent an; in der Sichtwahl dominieren Produkte der Industriepartner. Auf der Expopharm in München wurde das Konzept erstmals einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt; eine erste „Preis-Gut Apotheke“ gibt es bereits in Lohfelden bei Kassel.
Doch „Peggy“ kommt nicht überall gut an. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe machte vor kurzem gegenüber einem Apotheker aus Bad Salzuflen rechtliche Bedenken hinsichtlich der Dachmarke geltend. In Münster fand man, dass das „Vortäuschen eines insgesamt günstigeren Produktsortiments“ den Verbraucher unangemessen beeinflusse und damit gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Berufsordnung verstoße.
Bei „Preis-Gut“ hielt man gegen: Es sei nicht gesetzliche Aufgabe der Kammern, „das negative Image der sprichwörtlichen 'Apothekerpreise' durch Bedenken gegen ein Werben mit guten/fairen Preisen aufrecht zu erhalten“, so die Anwälte des Konzeptbetreibers in ihrem Schreiben. Günstige Preise stünden in keinem Zusammenhang mit unseriösen Geschäftspraktiken, vielmehr seien Discounter mittlerweile auch im Apothekenbereich etabliert.
Weil das Konzept rechtlich nicht zu beanstanden sei, ein ähnliches Vorgehen aber auch gegenüber weiteren Partnerapotheken befürchtet werden müsse, forderte „Preis-Gut“ die Kammer kurzerhand zur Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung auf: Die Berufsvertretung sollte es unterlassen, Unterlassungserklärungen von Apothekern in Bezug auf die Verwendung der Dachmarke „Preis-Gut“ einzufordern.
Mittlerweile hat sich die Aufregung gelegt: Am kommenden Wochenende wird in Bad Salzuflen die zweite „Preis-Gut Apotheke“ eröffnen - als „Apotheke im Hoffmannspark“. „Uns geht es um das Erscheinungsbild der Apotheke und darum, dass das Konzept funktioniert“, begründet Keil die Kehrtwende. „Der Name ist heute zweitrangig und keinen Streit mit der Kammer wert.“ Bei künftigen Neueröffnungen will Keil aber trotzdem versuchen, „Preis-Gut“ als prägnante Dachmarke durchzusetzen - dann allerdings in vorheriger Absprache mit der jeweiligen Apothekerkammer.