Der Bundesverband Deutscher Großhandelsapotheker (BDGHA) attackiert den Großhändler Gehe wegen einer „vergifteten Weihnachtsbotschaft“. „Der im Tenor einer weihnachtlichen Beruhigungsbotschaft verfasste Brief darf getrost als Nebelkerze entlarvt werden“, so der Verband. Denn eigentlich kürze Gehe unauffällig die Konditionen der Apotheker. Der Großhändler ist seinerseits irritiert von dem Angriff.
Gehe hatte die Kunden Mitte Dezember angeschrieben und unter anderem auf den neuen Service hingewiesen, dass die Sammelrechnungen ab Januar auch digital zur Verfügung stehen. Zudem betont der Stuttgarter Großhändler, dass neue Services zur Stärkung der inhabergeführten Apotheke sowie die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln höchste Priorität hätten. „Wir arbeiten permanent an Maßnahmen zur Verbesserung der Lieferfähigkeit“, heißt es in dem Schreiben.
2016 seien die Warenbestände erhöht und ein aktives Defektmanagement etabliert worden, das beim Hersteller die aktuelle Situation abfrage. 2017 würden die Maßnahmen weiter ausgebaut werden: „Dazu verstärken wir das Team, welches sich um die Warenbeschaffung gerade auch im Fall von Lieferengpässen kümmert.“
Das ist nicht der Teil des Schreibens, der die Großhandelsapotheker „erheblich irritiert“. Es ist der folgende Abschnitt: „Um für eine bestmögliche Versorgung der Vor-Ort-Apotheken auch weiterhin sorgen zu können, werden wir Ihre Bestellungen von Kontigentartikeln ab dem 1. Januar 2017 zum AEP annehmen und berechnen.“
Der BDGHA moniert, dass sich erst ganz am Ende des Textes „ein zwar schön verklausulierter aber unzweideutiger Absatz mit der Ankündigung einer konkreten Konditionsverschlechterung“ findet, „und zwar für alle Kunden“. Ware, die bei Gehe online als Kontingentartikel gekennzeichnet sind, würden künftig nur noch ohne Rabatt geliefert, wenn überhaupt.
Eine Erklärung gebe es nicht, kritisiert der Verband. „Wenn jedoch Lieferengpässe als Schlüssel für mehr Ertrag und damit zum Schaden der Apotheken genutzt werden, stellt sich die Frage, ob das im Brief gegebene Solidaritätsbekenntnis zur deutschen Apotheke allenfalls als Lippenbekenntnis zu deuten ist“, so der BDGHA. Dazu bleibe die Frage, wer über die Definition von Kontingentware entscheide. „Werden demnächst auch alle Impfstoffe, die schwer verfügbar sind, grundsätzlich nicht mehr rabattiert?“, fragen sich die Großhandelsapotheker.
Es habe mittlerweile Tradition, dass die Großhändler eigene Herausforderungen auf die Apotheken abwälzten. „Egal ob Dieselpauschale, Touren-, Notdienst- oder Btm-Gebühren, Kosten bei der Warenretoure oder das nebulöse Feld der Minderspannenware, letztlich dient die Apotheke dem Großhandel immer mehr als finanzielle Pufferzone“, so der BDGHA. Die Apotheker sollten dieser Entwicklung energisch entgegentreten, empfiehlt der Verband.
Bei Gehe ist man von dem Einwurf befremdet: „Grundsätzlich sind Konditionsvereinbarungen individuelle Vereinbarungen mit unseren Kunden, zu denen wir keine Stellung nehmen. Aus unserer Sicht kann es auch nicht die Aufgabe eines Bundesverbandes sein, sich um solch kundenindividuelle Vereinbarungen zu kümmern, dies halten wir kartellrechtlich für bedenklich“, heißt es aus Stuttgart.
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