Kommentar

Grenze der Grenzgeschäfte

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Berlin -

Seit der Insolvenz der Drogeriekette Schlecker fristet die hauseigene Versandapotheke Vitalsana ein eher zurückgezogenes Dasein. Hinter abgeklebten Fenstern der ehemaligen Filialen sind die Pick-up-Stellen längst abgebaut, aus der Öffentlichkeit ist der Name so gut wie verschwunden. Beinahe hätten die Wahl-Niederländer den deutschen Apotheken wenigstens ein Grundsatzurteil zum Fremdbesitzverbot hinterlassen. Diese Chance wurde leider vertan.

Der juristische Unterschlupf in den Niederlanden hat allen einschlägigen Holland-Versendern immer wieder genutzt, wenn es galt, lästige Vorschriften im Land ihrer Kundschaft zu umgehen. Da dieses Versteckspiel seine logistischen Schattenseiten hat, reagieren die Anbieter mit Briefkästen in Aachen und grenznahen Standorte für pendelnde (deutschsprachige) Mitarbeiter.

Es nützt den Apothekern nichts mehr, sich über eine wiederkehrende Ungleichbehandlung zu beschweren. Die europäische Idee ist größer und der Gesetzgeber hat sich selbst eine Liste mit Ländern geschrieben, denen er beim Arzneimittelversand vertraut.

Spannend wird es, wenn die Auswanderer aus Bequemlichkeit zurückkommen und nur noch pro forma in den Niederlanden bleiben. Wenn sie maßgebliche Tätigkeiten nach Deutschland verlagern, aber trotzdem nicht unter Aufsicht und Zugriff der hiesigen Behörden stehen.

Die Grenze der Grenzgeschäfte zu ziehen, wäre eine schöne Aufgabe für den Bundesgerichtshof gewesen. Und die Bayerische Apothekerkammer war gemeinsam mit der Wettbewerbszentrale schon fast am Ziel: Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte es als erwiesen gesehen, dass Vitalsana für das Ausmaß an hierzulande erbrachten pharmazeutisch relevanten Tätigkeiten eine Betriebserlaubnis benötigt hätte. Natürlich hätte Schlecker diese nie bekommen, immerhin in dieser Hinsicht ist die Politik bislang eisern.

Die Einigung mag im Einzelfall der richtige Weg gewesen sein. Aber es ist bedauerlich, dass es nun nicht zu dieser höchstrichterlichen Stärkung des Fremdbesitzverbots kommt. Schon bei der Konstruktion von Zur Rose war es zu keine Entscheidung in letzter Instanz gekommen, weil der Apotheker den falschen Rechtsweg gewählt hatte. Wer weiß, wann sich die nächste Gelegenheit bietet. Und wer weiß, was bis dahin passiert.

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