Versandhandel

Kleiderkreisel: Medikamente streng verboten

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Berlin -

Bei Kleiderkreisel werden Klamotten getauscht oder verkauft. Vor einigen Tagen waren Nutzerinnen aufgefallen, die ein Wimpernserum mit dem verschreibungspflichtigen Bimatoprost anboten. Ein absolutes No-Go für die Portalbetreiber. Sie versprechen, proaktiv gegen Verstöße der Katalogregeln vorzugehen.

Medikamente, Vitamine und Nahrungsergänzungsmittel sind tabu und laut Katalogregeln nicht erlaubt. Die Verantwortlichen warnen: „Der Kauf von Medikamenten außerhalb der Apotheke kann hohe Risiken mit sich bringen.“ Daher seien Arzneimittel „strengstens verboten“.

Verstößt ein Mitglied gegen die Regeln, werde schnell gehandelt, so eine Sprecherin. „Gemeldete Vorfälle werden von uns dann in wenigen Stunden bearbeitet.“ Kleiderkreisel setzt auf die Community, die „auf sich aufpasst“. Wird ein unangemessener Content von einem User gemeldet, wird der Artikel unsichtbar gemacht oder gelöscht und eine schriftliche Warnung erteilt. Gleiches gilt auch für Kommentare im Forum.

Erhält ein Mitglied eine Abmahnung, hat es 24 Stunden Zeit, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ignoriert der User die Warnung und setzt sich nicht mit den Moderatoren in Verbindung, kann die Mitgliedschaft für einen unbegrenzten Zeitraum widerrufen oder gekündigt werden. Gleiches gelte beim Erhalt von drei Abmahnungen.

Bislang kämen Verstöße nur selten vor und seien nicht die Regel, so die Sprecherin. Man verlasse sich auch nicht nur auf die Community und deren Meldungen verbotener Waren. Spezialisten durchforsten regelmäßig den Katalog. Dazu nutzten sie spezielle Keywords und landeten einige Treffer. Dennoch geht der Großteil der Meldungen von anderen Nutzern ein. Dazu genügt ein einzelner Klick auf das Melde-Symbol, das in Form einer Flagge zu finden ist.

Aufgefallen war ein User, weil er „Miraclash“ mit Bimatoprost in einer 0,03-prozentigen Lösung als Wimpernwachstums-Tropfen angeboten hatte. „Diese Tropfen mit dem Wirkstoff Bimatoprost sind in Deutschland nicht zu kaufen“, hieß es in der Beschreibung weiter. Richtig! Denn in Deutschland unterliegt der Wirkstoff der Verschreibungspflicht. Der Inhaltsstoff lasse die Wimpern wachsen – „es funktioniert wirklich“. Bei Interesse könne der Wirkstoff gegoogelt oder die angegebenen Informationen gelesen werden, so das Angebot.

Auch aus Würzburg wurde ein Bimatoprost-Produkt angeboten – 80 Euro sollte es kosten. Bonilash, das „wimpernverlängernde Serum“, sei „wie m2 Beauty“ und noch originalverpackt. Das M2 Beauté Wimpernserum ist beispielsweise bei Douglas für etwa 124 Euro erhältlich und enthält kein Bimatoprost, sondern das Prostglandin Noralfaprostal, dem ebenfalls eine Anregung des Wimpernwachstums zugesprochen wird. Die Wirkung sei sehr gut und selbst getestet – auf Wunsch können „ gerne Bilder meiner ungetuschten Wimpern“ gezeigt werden. Nur wenige Monate zuvor wurden bei Ebay ein vergleichbares Präparat angeboten.

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