Schadensersatz

Klage gegen Merck abgewiesen

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Lyon -

Ein Gericht in Frankreich hat im Schadenersatzprozess gegen den deutschen Pharmahersteller Merck die Sammelklage von mehr als 4000 Klägern abgewiesen.

Das Gericht in Lyon kam heute zu dem Ergebnis, dass Merck ausreichend über die neue Zusammensetzung eines Schilddrüsenmedikaments informiert hatte. Daher werden die Forderungen der Kläger zurückgewiesen, wie es in dem Urteil heißt.

Die mehr als 4000 Kläger hatten in dem Zivilprozess 10.000 Euro Schadenersatz pro Person eingefordert. Hintergrund ist, dass Merck in Frankreich die Zusammensetzung des Medikaments Levothyrox geändert hatte. Patienten hatten sich über Nebenwirkungen der neuen Rezeptur beschwert. Rund drei Millionen Menschen sind in Frankreich auf das Medikament angewiesen.

Die Kläger werfen dem Pharmahersteller aus Darmstadt vor, nicht ausreichend über die veränderte Rezeptur und mögliche Auswirkungen aufgeklärt zu haben. Merck hatte die Anschuldigungen zurückgewiesen und erklärt, ausreichend über die Änderungen informiert zu haben. Ärzte und Apotheker sowie Merck selbst hätten aufgeklärt.

Die Zivilklage der Levothyrox-Patienten in Lyon zielt nicht auf Körperverletzung, sondern auf „fehlende Information“ und „moralischen Schaden“ ab, weil die Patienten nicht gewusst hätten, weshalb sie plötzlich gesundheitliche Probleme hatten. „Das ist eine große Enttäuschung für mich und die Patienten”, sagte der Anwalt der Kläger, Christophe Lèguevaques, nach Angaben von Franceinfo nach Bekanntgabe des Urteils. Man prüfe, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

In Frankreich wurde die neue Zusammensetzung des Medikaments zuerst eingeführt. In Deutschland ist die alte Rezeptur bisher noch unter dem Namen Euthyrox erhältlich. Im Laufe des Jahres 2019 soll die veränderte Formel aber auch in Deutschland verkauft werden. Die Gesundheitsbehörden gaben dafür im vergangenen Jahr grünes Licht.

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