Traubenzucker, Notizblöcke oder Kugelschreiber gehören zu den gängigen Werbemitteln der Pharmafirmen. Um Voltaren zu bewerben, griff Novartis zu einer weitaus auffälligeren Maßnahme: Im vergangenen Jahr verlieh der Konzern kostenlos Massage-Sessel an Apotheken. Das sei unlautere Werbung, kritisiert der Mitbewerber Bayer. Das Landgericht Hamburg (LG) bestätigte in erster Instanz die einstweilige Verfügung, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Novartis stellte Apotheken für bis zu zwei Wochen den Sessel inklusive Sichtschutz zur Verfügung. Das Voltaren-Logo war unter anderem am Kopfende und an der Außenfläche der halbhohen Wände zu sehen. Der Konzern übernahm zudem die Kosten für Anlieferung und Abholung sowie Aufbau und Einweisung des Apothekenteams.
Bayer sieht in dem Sesselverleih einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG): Statt um eine Werbemaßnahme von geringem Wert handle es sich bei der „Voltaren Massage Lounge“ um eine hochwertige Zuwendung – schließlich könnten der Apotheker und seine Angestellten den Sessel selbst nutzen. Außerdem könnten die Apotheken das Massageangebot für ihre Eigenwerbung benutzen.
Novartis verteidigt die Aktion: Mit dem Sessel werde kein konkretes Produkt beworben, sondern lediglich die Marke Voltaren. Der Apotheker stelle zudem den Platz und den Strom zum Betrieb des Sessels zur Verfügung. Die Argumentation überzeugte die Richter nicht: Die Bewerbung der Voltaren-Marke diene der Absatzförderung konkreter Produkte. Bei der Zuwendung für die Apotheker sei die Grenze der Geringwertigkeit weit überschritten. Alleine Transport und Miete kosteten mindestens 150 Euro, so das LG. Das Bereitstellen von Platz und Strom sei keine Gegenleistung der Apotheker, sondern notwendige Voraussetzung zum Betrieb der Lounge.
Novartis hat Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg eingereicht, ein Termin zur Verhandlung steht noch nicht fest.
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