Ausschüttung verschieben

Keine Dividende 2019: Apobank beugt sich der EZB

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Berlin -

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) wird nun doch für das Geschäftsjahr 2019 zunächst keine Dividende an die Mitglieder ausschütten. Offenbar haben die Aufsichtsbehörden der Genossenschaftsbank Druck gemacht. Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte aufgrund der Corona-Krise allen Banken nachdrücklich empfohlen, in diesem Jahr keine Ausschüttungen vorzunehmen. Die Apobank will die Dividendenausschüttung aber auf das nächste Geschäftsjahr verschieben.

Erst fast ganz am Ende ihres zweiseitigen Schreibens an die Kunden räumt die Apobank ein, dass man im Oktober 2020 keine Dividende ausschütten werde. Als direkt durch die EZB beaufsichtigtes Institut könne man sich der Vorgabe nicht entziehen, „da wir ansonsten mit einschneidenden Maßnahmen seitens der Bankenaufsicht rechnen müssten“.

Ende August hat die Aufsicht der Apobank demnach endgültig mitgeteilt, dass man die Forderung zum Auszahlungsstopp in diesem Jahr nicht mehr anpassen werde. Die Zentralbank EZB lehne „eine individuelle Ausschüttungspolitik im europäischen Bankensektor“ ab, schreibt die Apobank. Die Zentralbank erachte die Maßnahme als erforderlich für die Stabilität des Bankensektors, damit eine angemessene Kreditvergabe zur wirtschaftlichen Erholung beiträgt.

„Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass mit Blick auf die wirtschaftliche Situation und die Kapitalausstattung der Apobank eine Dividendenzahlung an unsere Mitglieder noch in diesem Jahr vertretbar ist“, schreibt die Apobank. Auch gegenüber der Aufsicht habe man diese Position ausführlich dargelegt – die Dividende sei schließlich auch ein „Indikator für die Leistungsfähigkeit“ der Bank. „Für uns hat die Dividende eine wichtige Signalfunktion. Zudem ist sie das einzige Instrument für eine Genossenschaftsbank, ihre Mitglieder am Geschäftserfolg zu beteiligen.“

Die Vertreterversammlung hatte am 6. Mai eine Absenkung der Dividende beschlossen. Statt wie in den vergangenen Jahren üblich 4 Prozent, sollten nur 2 Prozent an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Man habe sich im Vorfeld intensiv mit der Empfehlung der EZB auseinandergesetzt, hieß es aus Düsseldorf. „Der Vorstand hat diese Empfehlung mit den Gremien der Bank als auch der Bankenaufsicht und dem Wirtschaftsprüfer intensiv erörtert.“ Die Dividende soll frühestens zum 1. Oktober ausgeschüttet werden, „es sei denn, die Auszahlung ist zu diesem Zeitpunkt aus Sicht des Vorstands wirtschaftlich oder aus sonstigen Gründen (z. B. aufsichtsrechtliche Vorgaben) nicht vertretbar oder zulässig“.

Ende Juli 2020 hatte dann die EZB ihre ursprünglich bis zum 1. Oktober 2020 geltende Forderung eines Dividendenverzichts bis zum 1. Januar 2021 verlängert. „Diese Entscheidung haben wir in unseren Gremien intensiv diskutiert“, schreibt die Apobank. Auch wenn die EZB die Argumente der Apobank verstehe, gibt es für die Genossenschaftsbanken keine Ausnahme. Das gilt laut Schreiben auch für die DZ Bank und die Münchener Hypothekenbank.

Unverändert hält die Apobank aber daran fest, ihre Mitglieder am Erfolg des Geschäftsjahres 2019 zu beteiligen. Vor dem Hintergrund der verlängerten Forderung der EZB schlagen Apobank-Aufsichtsrat und -Vorstand der Vertreterversammlung nun vor, die Entscheidung über die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2019 auf die nächste reguläre Vertreterversammlung im April 2021 zu verschieben.

 

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