Anton Schlecker werden Schulden in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro nicht erlassen. Ein Sprecher des Insolvenzverwalters bestätigte am Freitag Informationen von Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten, dass der ehemalige Drogeriekönig den Antrag auf die sogenannte Restschuldbefreiung selbst zurückzogen habe.
Diese sieht vor, dass ein Gläubiger sechs Jahre nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens von seinen Schulden befreit werden kann, wenn er diese nicht begleichen kann. Dem Bericht zufolge hat Schlecker den Antrag zurückgenommen, um seinen Gläubigern zuvorzukommen. Denn einige von ihnen hatten vor, ihrerseits dagegen vorzugehen, dass Schlecker künftig als schuldenfreier Mann lebt.
Dies sei möglich, da Schlecker im November wegen Bankrotts zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden sei. Das Gesetz sieht vor, dass die Restschuldbefreiung versagt werden kann, wenn ein Schuldner wegen einer Bankrottstraftat zu mehr als 90 Tagessätzen oder zu mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wird. Dazu genügt es, dass ein einziger Gläubiger einen sogenannten Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellt.
Zur Erinnerung: Schlecker hat insgesamt fast 23.000 Gläubiger. Für Schlecker bedeutet der Schritt, dass er kein Vermögen mehr aufbauen kann, sondern künftig alle zwei Jahre seine Vermögenswerte offenlegen muss, um darzulegen, dass er die Forderungen der Gläubiger nicht erfüllen kann. Seine Kinder Lars und Meike wurden in erster Instanz vom Landgericht Stuttgart zu Freiheitsstrafen von knapp drei Jahren verurteilt. Die Pleite vor Augen soll die Familie Millionen beiseite geschafft haben, um das Geld vor den Gläubigern in Sicherheit zu bringen.
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