Apothekenkaufvertrag

Kein Pick-up mit Celesio

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Die Apothekenkaufvereinbarung der Celesio-Tochter Admenta Deutschland steht für sich als apothekenrechtliches Gesamtkunstwerk. Wer die Vertragsparagraphen studiert, kann allerhand Inspirierendes finden. In der Mietübernahmevereinbarung zwischen Vermieter, Apotheker und Admenta sichert sich der Konzern weitreichende Exklusivrechte.

Im Unterpunkt „Konkurrenzschutz“ heißt es: „Der Vermieter verpflichtet sich, im Gesamtobjekt und in einem Umkreis von 500 m um das Gesamtobjekt keine Flächen/Räume zur Nutzung als Apotheke oder als Rezeptsammelstelle oder als sonstige Einrichtung zur Bestellung und/oder Abgabe von nicht freiverkäuflichen Arzneimitteln zu nutzen oder an Dritte zu vermieten oder sonst wie zu überlassen.“ Ausgenommen ist lediglich die zulässige Abgabe von Arzneimitteln durch eventuell angesiedelte Ärzte.

Im Klartext: Unterschreibt der Vermieter die Vereinbarung, mit der Admenta den Mietvertrag des Apothekers übernimmt, muss er im Zweifelsfall Pick-up-Stellen, etwa bei dm oder Schlecker, untersagen. Sicher nicht nur für Admenta ein interessanter Ansatz.

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