Selbstkontrolle

Kein Geld für Ärzte-Freizeiten

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Arzneimittelhersteller dürfen die Kosten für Unterhaltungs- und Freizeitangebote für Ärzte, die an wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, nicht mehr übernehmen. Dies schreibt der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittel-Industrie“ (FSA) mit seiner Neuauflage des Kodex für Fachkreise vor. Darüber hinaus werden auch die Vorgaben für Anwendungsbeobachtungen verschärft.

Nach der neuen Kodex-Version müssen die Hersteller Ort, Zeit, Ziel und Beobachtungsplan der Anwendungsbeobachtungen angeben. Außerdem sind der Kassenärztlichen Vereinigung, dem GKV-Spitzenverband und den Krankenkassen die beteiligten Ärzte namentlich mitzuteilen. Mit den Änderungen wurde der Kodex an die Vorgaben der 15. AMG-Novelle angeglichen.

Dem FSA gehören eigenen Angaben zufolge 68 pharmazeutische Unternehmen an, weitere 24 haben sich den beiden Kodizes unterworfen - neben den Richtlinien für Fachkreise gibt es Vorschriften zur Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen. Der FSA geht auch gegen Kodex-Verstöße von Unternehmen vor, die sich nicht zu den FSA-Regeln bekannt haben.

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