EU-Kommission

Kartellverfahren zu Citalopram und Perindopril

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Berlin -

Die Europäische Kommission hat mehrere Pharmaunternehmen über die gegen sie vorliegenden Beschwerden wegen Wettbewerbsbehinderungen informiert. Dem dänischen Unternehmen Lundbeck und dem französischen Konzern Servier werde vorgeworfen, gezielt den Markteintritt von Generika anderer Hersteller behindert zu haben, teilte die Brüsseler Behörde mit.

 

Lundbeck habe möglicherweise mit anderen Herstellern sogenannte „Pay-for-Delay“-Vereinbarungen getroffen, um in Europa den Markteintritt von Generika mit dem antidepressiven Wirkstoff „Citalopram“ zu verhindern, so die Kommission. Die Beschwerdepunkte seien auch an Merck, Ranbaxy, Generics UK, Arrow, Resolution Chemicals, Xellia Pharmaceuticals, Alpharma und A.L. Industrie gesendet worden.

Das Prüfverfahren gegen Lundbeck war vor zwei Jahren eingeleitet worden. Der Konzern soll den Herstellern Wertübertragungen angeboten haben, um keine generische Versionen auf den Markt zu bringen. Diese seien als direkte Zahlungen, durch den Kauf von Beständen an generischem Citalopram oder durch garantierte Gewinne bei Vertriebsvereinbarungen erfolgt. Die wettbewerbsbeschränkenden Praktiken könnten laut Kommission den Martkeintritt von Generika um bis zu zwei Jahre verzögert und den Preis des Antidepressivums hoch gehalten haben.

 

 

Servier werde eine „umfassende Strategie“ vorgeworfen, die auf Verzögerung oder Verhinderung des Markteintritts billiger Generika für Perindopril abzielt, so die Kommission. Das Unternehmen soll die wenigen, alternativen Technologien zur Herstellung erworben haben.

Zudem soll die Marktexklusivität geschützt worden sein, indem mit fünf konkurrierenden Herstellern Vereinbarungen zur Patentstreitbeilegungen abgeschlossen worden seien. Zu den betroffenen Unternehmen gehören Niche/Unichem, Matrix (heute Mylan Laboratories), Teva, Krka und Lupin. Das Kartellverfahren war 2009 eingeleitet worden.

Die Mitteilung der Beschwerdepunkte ist ein förmlicher Schritt bei der Untersuchung mutmaßlicher Verstöße gegen die EU-Wettbewerbsregeln. Die Unternehmen können nun die Unterlagen der Kommission einsehen und auf die Vorwürfe reagieren. Falls die Kommission hinreichende Beweise für wettbewerbswidriges Verhalten sieht, droht den Kartellmitgliedern ein Bußgeld von bis zu 10 Prozent ihres Jahresumsatzes.

 

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