Ermittlungen

Kartellverfahren dauern noch Patrick Hollstein, 29.04.2008 08:40 Uhr

Berlin - 

Die beiden noch ausstehenden Verfahren des Bundeskartellamts im Apothekenbereich lassen offenbar noch auf sich warten. Ein Sprecher der Behörde sagte gegenüber APOTHEKE ADHOC, mit einem Urteil zu möglichen Boykottaufrufen einzelner Landesapothekerverbände gegen den Pharmagroßhändler Gehe sei nicht vor dem Sommer zu rechnen. Im Untersuchungsverfahren gegen den Pharmakonzern Bayer gebe es noch nicht einmal ein Beschuldigungsschreiben.

Bereits im vergangenen Juli hatte das Kartellamt die Büros der Apothekerverbände Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein und Thüringen durchsucht. Die Wettbewerbshüter waren einem Verdacht nachgegangen, wonach die Verbände nach der DocMorris-Übernahme durch Celesio Ende April 2007 ihre Mitglieder zu einer Bezugssperre gegenüber der deutschen Großhandelstochter Gehe aufgefordert hätten. Ein Boykottaufruf aus wirtschaftlichen Motiven ist nach Paragraf 21 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen untersagt und kann mit Bußgeldern und Schadenersatzzahlungen bestraft werden.

Im Oktober hatten die Wettbewerbshüter zwei Standorte der Bayer Vital GmbH in Leverkusen und Köln durchsucht. Zuvor hatte der „stern“ berichtet, Bayer habe mehr als 11.000 Apotheken einen Sonderrabatt von bis zu drei Prozent eingeräumt, wenn diese die Preise für Aspirin und andere rezeptfreie Bayer-Medikamente nie länger als vier Wochen um maximal 20 Prozent zu senken. Bayer selbst hatte in einer Stellungnahme gegenüber dem „stern“ Absprachen mit Apothekern dementiert.