Preiswerbung

Kartellamt überwacht Kooperationen

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Das Bundeskartellamt hat sich in den beiden vergangenen Jahren wieder eingehend mit Apotheken befasst. Das Boykottverfahren schiebt die Behörde zwar auf, dafür ist sie gegen eine Apothekenkooperation aktiv geworden: Die A-Plus-Apotheken im Raum Aschaffenburg müssen bei Werbeaktionen künftig besser aufpassen.

Das Kartellamt hatte für die gemeinsame Preiswerbung von Kooperationen schon 2009 eigene Grenzwerte festgelegt. Demnach dürfen in einem Umkreis von vier Kilometern nicht mehr als 10 Prozent der Apotheken zusammengeschlossen sein. Außerdem müssen zwei Apotheken derselben Kooperation mindestens einen Kilometer voneinander entfernt liegen - wenn sie zusammen werben wollen. Im Einzelfall behält sich das Kartellamt vor, von diesen Richtwerten abzuweichen.

Den Kriterien der Behörde sind im vergangenen Jahr die A-Plus-Apotheken zum Opfer gefallen. Im Großraum Aschaffenburg zählen 25 Apotheken zu der Kooperation, das ist fast jede zweite. Die Systemzentrale in Würzburg schlägt den Mitgliedern monatlich Werbe- und Preisaktionen vor. Die Apotheken können die Angebote übernehmen und sich entsprechende Angebotsflyer drucken lassen.

Für das Kartellamt war damit die Grenze überschritten. Nach mehreren Beschwerden anderer Apotheker verbot die Behörde die gemeinsame Preiswerbung. Später einigte man sich auf einen Kompromiss: Die Apotheken dürfen nur mit den Angeboten der Kooperation werben, wenn der Name der Apotheke nicht auf dem Flyer genannt wird.

A-Plus bietet in den betroffenen Regionen seitdem allgemeine Flyer an. Trotzdem hat man sich bei der Kooperation, die zum Großhandelsverbund Pharma Privat gehört, mit bundesweit 250 Mitgliedern über das Einschreiten des Kartellamtes gewundert: „Die Apotheken sprechen sich ja nicht ab, sondern nutzen nur ein gemeinsames Angebot“, sagte ein Sprecher. Man befinde sich derzeit mit den Wettbewerbshütern noch in Abstimmung über die Werbemaßnahmen.


Bei der Überprüfung der eigenen Aufgreifschwellen muss das Kartellamt nicht immer so ins Detail gehen. Vor einem Jahr hatte die Behörde die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens Medco Celesio genehmigt. Dabei wurden insbesondere die beiden niederländischen Versandapotheken DocMorris und Europa Apotheek Venlo unter die Lupe genommen, die von den Konzernen zusammengelegt wurden.

Das Kartellamt hatte sich nach eigenen Angaben umfangreiche Informationen bei anderen Versandapotheken, Krankenkassen, der ABDA und dem Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) eingeholt.

Danach gab es keine Bedenken mehr: DocMorris und die EAV kämen auch nach dem Zusammenschluss auf einen Marktanteil von weit unter 5 Prozent, heißt es im Fallbericht. Schließlich sei die Konkurrenz unter den Versendern groß, „darunter insbesondere die zum Schlecker-Konzern gehörende Versandapotheke Vitalsana“. Die Pick-up-Betreiber haben zwar noch nie Umsätze veröffentlicht, das Kartellamt hat sich nach eigenen Angaben aber konkrete Zahlen vorlegen lassen.

Doch bei der Berechnung des Marktanteils von DocMorris/EAV hatte das Kartellamt auch die niedergelassenen Apotheken einbezogen. Die Vor-Ort-Apotheken fänden sich zunehmend in Kooperationen zusammen, von denen die größten mehr als 2400 Mitglieder zählten. „Der stationäre Apothekenhandel stellt somit aus Sicht der Nachfrager eine wirtschaftlich sinnvolle Bezugsalternative zum Versandhandel dar“, so das Kartellamt.

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