Einzelhandel

Kartellamt prüft Supermarktketten

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Das Bundeskartellamt will die Marktkonzentration im Lebensmitteleinzelhandel überprüfen. Dabei geht es um die Frage, ob alle Handelsunternehmen die gleichen Bedingungen bei der Beschaffung von Nahrungs- und Genussmitteln haben. „Der fortschreitende Konsolidierungsprozess im Lebensmitteleinzelhandel führt nicht nur auf den Absatzmärkten, sondern auch auf den Beschaffungsmärkten zu einer starken Konzentration zugunsten der führenden Handelsunternehmen“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Ähnlich wie bei der Energieversorgung, kontrollierten die vier größten Handelsunternehmen - Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland), Aldi sowie die Genossenschaften Edeka und Rewe - bereits etwa 85 Prozent des gesamten Absatzmarktes. „Wir wollen mit dieser Untersuchung mehr Licht in die Machtverhältnisse im Handel und im Verhältnis zwischen Handel und Hersteller bringen“, erklärt Mundt. Dazu müsse auch überprüft werden, inwiefern die starke Marktkonzentration sich auf die Wettbewerbsbedingungen der kleineren Unternehmen sowie Lieferanten auswirke.

Das Bundeskartellamt hat das Recht einer eigenständigen Untersuchung eines bestimmten Wirtschaftszweiges, „wenn besondere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb im Inland möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht ist“. Das Kartellamt betonte, dass es sich bei der Sektoruntersuchung ausdrücklich um eine Untersuchung der gesamten Branche handele, also nicht um ein Verfahren gegen bestimmte Unternehmen.

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