Preisempfehlungen

Kartellamt machtlos bei Optikern

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Die Preise für Brillengläser sind nach dem Verbot von Preisempfehlungen nicht gesunken. Der Preisindex für Brillen und Brillengläser stand nach Angaben des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden im Juli bei 105, exakt dem gleichen Wert wie am 1. April, als das Verbot des Bundeskartellamtes in Kraft trat. Nach einem Verfahren des Kartellamtes hatten im März alle großen Hersteller von Brillengläsern auf ihre unverbindlichen Preisempfehlungen verzichtet, die laut dem Kartellamt wie Festpreise gewirkt haben. So sollte der Wettbewerb zwischen den Optikern verstärkt werden, damit die Preise für Verbraucher sinken.

Doch bisher habe sich das Verbot überhaupt nicht ausgewirkt, sagt Horst Dauter, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Augenoptiker in Braunschweig. Seine Kollegen benutzten weiter die alten Preislisten mit den unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller. Einige Optiker hätten sogar ihre Preise erhöht. Der Wettbewerb unter den Optikern habe sich kaum verstärkt. „Die Kunden gehen nicht wegen zehn Euro Unterschied zu einem anderen Optiker, wenn sie ihrem Optiker vertrauen“, sagt Dauter.

Das Kartellamt hält es für verfrüht, zu analysieren, warum die Preise nicht gesunken sind. „Es war zu erwarten, dass nicht ad hoc Auswirkungen zu beobachten sind“, sagte ein Sprecher. Auch dass die Optiker weiter die alten Listen mit den eigentlich untersagten Preisempfehlungen benutzen, sei während einer Übergangszeit normal. Wenn sich an der Situation allerdings nichts ändert, schließt das Kartellamt weitere Maßnahmen nicht aus: „Wir beobachten das. Sollten wir es für notwendig erachten, werden wir weitere Schritte ergreifen.“

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