Im Zusammenhang mit Online-Fortbildungen für Mediziner prüft das Bundeskartellamt einem Medienbericht zufolge Schritte gegen die Standesorganisationen der Ärzte. Die Bonner Behörde erwäge, den Landesärztekammern per Unterlassungsverfügung Kurse zu verbieten, bei denen Pharmakonzerne mehr oder minder direkt eigene Arzneien empfehlen, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Dies gehe aus einem Brief der Wettbewerbshüter an die Bundesärztekammer hervor, der dem Blatt vorliege.
Die Bundesärztekammer wehrt sich gegen die Vorwürfe: Objektive Produktinformationen durch die Industrie seien durchaus notwendig, wenn sie ausgewogen seine, sagte ein Sprecher der Zeitung. Zudem gebe es momentan keine Alternative dazu, dass Pharmakonzerne die Fortbildungen von Ärzten finanzierten.
Seit 2004 sind die Mediziner gesetzlich verpflichtet sich fortzubilden. Pharmaunabhängige Kurse sind häufig kostenpflichtig. Die Zahl der Angebote für freie Online-Fortbildungen der Industrie ist seither deutlich gestiegen. Für die Genehmigung sind die Kammern zuständig. Laut Gesetz müssen die Kurse „frei von wirtschaftlichen Interessen sein“. Die Kammern stehen schon seit längerem unter Verdacht, die Angebote nicht ausreichend zu kontrollieren. Bereits im April hatte das Bundeskartellamt daher Ermittlungen aufgenommen.
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