Temperaturkontrolle

Jetzt meldet sich die Aufsicht von DocMorris Alexander Müller, 22.11.2017 15:09 Uhr

Berlin - 

DocMorris und andere niederländische Versandapotheken müssen nach Auffassung der zuständigen Aufsichtsbehörden garantieren, dass temperaturkritische Arzneimittel korrekt ausgeliefert werden. Das geht aus einem Untersuchungsbericht des Gesundheitsamtes hervor, der APOTHEKE ADHOC vorliegt. Allzu streng ist die Aufsicht dabei aber offenbar nicht.

Bei verschiedenen Testkäufen waren mehrere Versandapotheken im Sommer negativ damit aufgefallen, dass sie sich um die Temperatur in den Päckchen nicht weiter kümmerten. So waren die von DocMorris gelieferten Vaginalkapseln auf dem Versandweg eingeschmolzen und damit unbrauchbar. Apotheker Christopher Kreiss hatte Anfang August unter anderem die für DocMorris zuständige niederländische Aufsichtsbehörde eingeschaltet.

Die dem Gesundheitsministerium unterstellte Behörde (Inspectie Gezondheidszorg en Jeugd) hat nach eigenem Bekunden Anfang September bei DocMorris nachgefragt und Mitte Oktober eine Antwort von der Zur Rose-Tochter erhalten. Anfang November informierte das Amt Kreiss über ihr Urteil. Demnach gibt man sich mit den von DocMorris angekündigten Verbesserungen zufrieden.

Kreiss‘ Test war so verlaufen: Am 6. Juli bestellte er eine Packung Döderlein Vaginalkapseln bei DocMorris. Gemäß Packungsbeilage soll das Medizinprodukt nicht über 20 °C gelagert werden. Nach zwei erfolglosen Zustellversuch durch DHL wurde das Paket in die nächste Postfiliale gebracht. Als Kreiss die Sendung am 14. Juli abholte, zeigte das Thermometer über 30 °C. Das der Sendung beigefügte Gelkissen war dem Apotheker zufolge beschädigt, die Kapseln größtenteils miteinander verklebt und unbrauchbar. Kreiss hat sogar unter Zeugen Laboruntersuchungen durchführen lassen und verschiedene Stellen mit den Ergebnissen konfrontiert.

Die Behörde verlangt bei mutmaßlich ernsthaften Missständen zunächst, dass der betroffene Anbieter selbst Untersuchungen einleitet und Stellung bezieht. Die Aufsicht überprüft dann, ob ausreichende Maßnahmen zur Verbesserung umgesetzt wurden. Maßgeblich ist dabei, ob die Gesundheit der Verbraucher gefährdet ist und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass sich die monierten Vorfälle wiederholen.

DocMorris hat die Angelegenheit laut Bericht sorgfältig untersucht und ausreichende Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet. Die Versandapotheke habe den geschilderten Vorfall bedauert, man sich der Verantwortung für die Qualität der versendeten Arzneimittel sowohl bewusst – während des Transports sowie bei einer vorübergehenden Aufbewahrung außerhalb der Apotheke.

Den von Kreiss gemeldeten Vorfall sieht man bei DocMorris als Ausnahme, die gleichwohl nicht hätte passieren dürfen. Das Arzneimittel wurde nach Angabe der Versandapotheke nicht ungekühlt, sondern in einer Thermopackung mit Kühlelement versendet. DocMorris schließt laut Bericht aber nicht aus, dass in diesem konkreten Fall das Kühlelement bei Öffnung beschädigt war. Normalerweise bleibe es jedoch intakt.

Dass ein Arzneimittel bei einer solchen Behandlung Schaden nehme, sei offenkundig, schrieb die Aufsichtsbehörde an Kreiss. Das müsse aber nicht grundsätzlich bedeuten, dass die Wirksamkeit und Sicherheit berührt wären. Die Behörde kritisiert aber auch den Testkäufer, der das Arzneimittel erst nach einer Woche abgeholt habe. Es sei schließlich bekannt, dass es in der Postfiliale keine Kühlung für Arzneimittel/Pakete gebe. Darum wäre eine schnellere Abholung angezeigt gewesen. „Gleichwohl will die Inspektion darauf hinweisen, dass die Qualität des Arzneimittels auch bei einer längeren Abholzeit vom Absender garantiert sein muss“, heißt es vom Gesundheitsamt.

Die Behörde bittet den Apotheker zudem, bei zukünftigen Vorfällen erst Kontakt mit dem Versender aufzunehmen. DocMorris habe im Rahmen der Untersuchung mitgeteilt, dass der Kunde zu keinem Zeitpunkt den direkten Kontakt gesucht haben. So habe die Versandapotheke keine Gelegenheit gehabt, auf die Beschwerde zu reagieren und gemeinsam eine Lösung zu finden.

Jedenfalls habe DocMorris aufgrund der Meldung des Apothekers jetzt Vorkehrungen getroffen, um die Qualität von Arzneimitteln während eines Transports zu optimieren, damit sich Vorfälle wie der geschilderte nicht wiederholen. Die Zur Rose-Tochter habe den Versand temperaturempfindlicher Arzneimittel umgestellt.

Ab 25 °C Außentemperatur sei der Transport solcher Medikamente nur noch mit Kühlwagen möglich, in diesem Fall von ThermoMed/Trans-o-Flex. In der letzten Augustwoche sei die Änderung in Kraft getreten, die für den Besteller übrigens keine Mehrkosten bedeute. DocMorris hat der Aufsichtsbehörde zudem glaubhaft versichert, dass beschädigte Arzneimittel nach Rücknahme vernichtet und selbstverständlich nicht noch einmal in Umlauf gebracht würden. Für die Aufsichtsbehörde ist der Fall damit erledigt, die Untersuchung wurde abgeschlossen. Der zuständige Inspektor bedankt sich bei Kreiss für die Meldung. Der Apotheker kann sich an die Behörde wenden, wenn er noch Fragen zu dem Fall hat.

Kreiss würde es tatsächlich für sinnvoll halten, wenn die Versandapotheke erneut getestet würde. Immerhin gebe es verschiedene Arzneimittel mit besonderen Temperaturvorgaben. Zwischenzeitlich hat sich auch der Hersteller GSK bei Kreiss gemeldet. Der Zustand der Kapseln sei demnach „ausschließlich auf die überhöhten und nicht den Vorgaben entsprechenden Temperaturbedingungen während des Transportes zurückzuführen“.

In der kalten Jahreszeit gebe es andere Beispiele für Temperaturempfindliche Arzneimittel, erinnert Kreiss. Paracatemol-Saft etwa dürfe nach Herstellerangaben nicht unter 8 °C gelagert werden. Das müsse jede Apotheke vor Ort beachten, so Kreiss. Die Politik hat die Versender allerdings bislang nicht in die Pflicht genommen. Die Vorgaben der guten Vertriebspraxis (GDP) gelten nach heutigem Stand nur für Hersteller und Großhändler, aber nicht im Versandhandel.