Mit Janssen hat ein führender Hersteller beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fristgerecht Verfassungsbeschwerde sowohl gegen einzelne Regelungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) als auch des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) eingereicht.
Mit der Verfassungsbeschwerde wolle man „aktuellen Fehlentwicklungen im Gesundheitssystem, die negative Auswirkungen auf Millionen von Patient:innen sowie den Pharmastandort Deutschland haben“, entgegenwirken, so der Konzern. Durch die Regelungen der beiden Gesetze würden „die Berufsausübungsfreiheit, das allgemeine Gleichheitsgebot, die Rechtsschutzgarantie und das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot in nicht zu rechtfertigender Art und Weise verletzt“.
Konkret bezieht sich der Konzern auf den erhöhten Herstellerabschlag, die Verlängerung des Preismoratoriums bis Ende 2026, gesetzliche Preisleitplanken bei Verhandlung und Festsetzung von Erstattungsbeträgen und den pauschalen Kombinationsabschlag von 20 Prozent. Die Folgen seien teilweise absurd: So dürften Arzneimittel, selbst wenn sie nachweislich einen höheren Nutzen für Patient:innen hätten, nicht mehr kosten als die entsprechende Vergleichstherapie. Gleichermaßen nützliche Arzneimittel müssten mindestens 10 Prozent günstiger sein.
Die Konsequenzen der Gesetzgebung hätten gravierende Folgen sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für den Standort Deutschland: Medizinische Innovationen würden durch „innovationsfeindliche Regelungen“ der beiden Gesetze behindert und kämen nicht oder nur verspätet in der Versorgung an. Dies konterkariere das Motto des Koalitionsvertrags „Mehr Fortschritt wagen“ in eklatanter Weise.
Deutschlandchef Andreas Gerber: „Die Politik hat die Aufgabe für entsprechende Rahmenbedingungen zu sorgen, damit Patient:innen bestmöglich und nachhaltig versorgt werden. Wer die Planungssicherheit und den Anreiz für forschende Pharmaunternehmen derart verschlechtert, verschlechtert die Situation für Millionen Patient:innen in Deutschland mit schwerwiegenden, teilweise lebensbedrohlichen Erkrankungen. Das nehmen wir nicht widerspruchslos hin.“
Janssen setzt jetzt darauf, dass das Bundesverfassungsgericht als neutrale Instanz prüft, ob sich die Regelungen innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens halten. Laut Hersteller hätten sich die bereits jetzt ersichtlichen, negativen Auswirkungen auf die Versorgung von vorneherein verhindern lassen, wären die Pharmaunternehmen vor Verabschiedung der Gesetze grundsätzlich erst einmal angehört und ernst genommen worden.
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