Interview Christiane Köber (Wettbewerbszentrale)

„Skonti sind eine offene Rechtsfrage“

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Berlin -

Die Wettbewerbszentrale hat AEP direkt abgemahnt, weil sie dessen Skontomodell für unzulässig hält. Weil der Großhändler keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, geht die Sache jetzt vor das Landgericht Aschaffenburg. Rechtsanwältin Christiane Köber ist in der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale für den Bereich Gesundheit zuständig. Im Interview erklärt sie, warum Skonti wie Rabatte zu bewerten sind und wie ihr AEP dabei helfen kann.

ADHOC: Warum sollen Skonti plötzlich illegal sein?
KÖBER: Illegal würde ich nicht sagen. Es geht um die Klärung der Rechtsfrage, ob die arzneimittelpreisrechtlichen Bestimmungen Skonti erlauben oder ob sie so streng auszulegen sind, dass Skonti genauso wie Rabatte zu bewerten sind.

ADHOC: Und wieso fallen Skonti unter das Preisrecht?
KÖBER: Wir haben vor dem Oberlandesgericht Stuttgart schon ein Verfahren gegen einen Apotheker gewonnen, der seinen Kunden 3 Prozent Skonto auf Privatrezepte oder die Zuzahlung gewährt hat. Das Gericht wertete dies als Verstoß gegen das Preisrecht. Der Fall ist zwar anders gelagert als Großhandelskonditionen, aber ein Indiz dafür, dass die Preisvorschriften eng auszulegen sind.

ADHOC: Zwischen Herstellern und Großhändlern hat der Gesetzgeber Skonti explizit erlaubt. Wieso soll das nicht auch für die nächste Handelsstufe gelten?
KÖBER: In der Arzneimittelpreisverordnung ist eine Spanne für den Großhandel festgelegt. Wenn man diese Regelung ernst nimmt, gibt es gute Gründe für die Annahme, dass der Gesetzgeber weitere Preisnachlässe nicht wollte. Der Wettbewerb soll innerhalb der prozentualen Spanne stattfinden, nicht darüber hinaus.

ADHOC: Ist die Vergütung von Zahlungszielen nicht handelsüblich?
KÖBER: Wenn die Arzneimittelpreisverordnung sehr eng ausgelegt werden muss, reicht die Handelsüblichkeit der Skonti nicht aus. Fahren Autofahrer in einer 30er-Zone üblicherweise 50 Stundenkilometer, ist das deswegen trotzdem nicht in Ordnung.

ADHOC: Sie hatten ein zweites Verfahren angekündigt. Was ist daraus geworden?
KÖBER: Wir würden gern noch ein Parallelverfahren führen, um die Rechtmäßigkeit anderer Konditionenmodelle zu überprüfen. In der Branche wird offensichtlich mit verschiedenen Rabatten gearbeitet. Darauf hat auch AEP in der Erwiderung noch einmal hingewiesen. Aber wenn wir nach Beweisen fragen, möchten sie nie etwas herausgeben. Ich würde mich freuen, wenn AEP etwas vorlegen würde. Wenn das hieb- und stichfest ist, würden wir das gerne aufgreifen.

ADHOC: Geht der Großhandelsskonto jetzt vor Gericht?
KÖBER: Ja. Wir haben den Klageauftrag verschickt. Mit der rechtlichen Argumentation können wir uns nicht weiter beschäftigen, weil von der Gegenseite keine kam. In die Debatte, wer hinter der Klage steckt, will ich gar nicht weiter einsteigen. Das trägt nichts zur Lösung der Rechtsfrage bei.

ADHOC: AEP sagt, Sie ließen sich vom Phagro vor den Karren spannen.
KÖBER: Wir lassen uns nicht vor irgendeinen Karren spannen. Es gehört zu den satzungsgemäßen Aufgaben der Wettbewerbszentrale, Hinweisen und Beschwerden nachzugehen.

ADHOC: Hat sich denn der Phagro oder ein Mitglied beschwert?
KÖBER: Wir haben Beschwerden erhalten. Sie können sich denken, dass diese nicht von Apothekern kamen. Aber über das Thema wird schon so lange diskutiert, dass es wir es jetzt endlich einmal klären lassen wollen.

ADHOC: Für die Apotheken könnte das gravierende Folgen haben.
KÖBER: Ich weiß nicht, ob wir die Sache gewinnen. Es gibt gute Argumente für unsere Position, aber die Gegenseite hat auch stichhaltige Punkte. Das ist durchaus eine offene Rechtsfrage. Deswegen kann ich die Aufregung um das Verfahren nur zum Teil verstehen.

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