Fast elf Jahre nach der Pleite der Drogeriemarktkette Schlecker äußert sich der Bundesgerichtshof (BGH) am heutigen Dienstag zu einer großen Schadenersatz-Klage des Insolvenzverwalters. Dieser versucht, mehr Geld für die Gläubiger zu erstreiten und hat dafür mehrere Kartellklagen erhoben. In dem größten dieser Verfahren, um das es in Karlsruhe geht, fordert Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz mindestens 212 Millionen Euro von mehreren großen Drogerieartikel-Herstellern.
Das Bundeskartellamt hatte gegen die Unternehmen Bußgelder verhängt, weil sie zwischen 2004 und 2006 Informationen ausgetauscht hatten. Geiwitz meint, dass Schlecker deshalb im Einkauf überhöhte Preise zahlen musste. Bisher hatte seine Klage keinen Erfolg. In der BGH-Verhandlung Anfang Juli hatte sich allerdings abgezeichnet, dass am Frankfurter Oberlandesgericht möglicherweise vorschnell ein Schaden für Schlecker ausgeschlossen wurde. Das könnte dazu führen, dass dort alles noch einmal verhandelt werden muss.
Schlecker hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Viele Tausende Mitarbeiter – vor allem Frauen – verloren ihren Arbeitsplatz. Das Geld aus den Kartellklagen könnte in erster Linie ihnen, der Bundesagentur für Arbeit und den Sozialkassen zugutekommen.
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