Patentrecht

Indien: Kein Patentschutz für Bayer

, Uhr

In Indien darf das Krebsmedikament Sorafenib weiterhin als Generikum vertrieben werden. Das indische Patentamt hat eine Eilklage des Pharmakonzerns Bayer abgelehnt. Dieser hatte einen Produktionsstopp der generischen Version des Krebsmedikaments Nexavar beantragt.

Im März hatte das Patentamt dem indischen Generikahersteller Natco eine Zwangslizenz zugesprochen. Diese gilt für acht Jahre. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass Bayer es angeblich versäumt hatte, sein Medikament in ausreichender Menge und zu einem erschwinglichen Preis in Indien anzubieten. Infolge der Zwangslizenz erhält Bayer eine Lizenzgebühr in Höhe von 6 Prozent der Verkaufserlöse.

Auch Novartis klagt derzeit vor dem Obersten Gerichtshof in Indien. Hierbei geht es um den Patentschutz für das Krebsmedikament Glivec (Imatinib). 2006 hatten die indischen Behörden den Patentantrag abgelehnt, woraufhin Novartis Klage einreichte.

Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen begrüßte derweil die aktuelle Entscheidung zu Bayer, „weil diese Zwangslizenzen als wichtiges Instrument zum Schutz der öffentlichen Gesundheit stärkt“. Patente machten lebenswichtige Medikamente für Patienten in armen Ländern oft unbezahlbar, während die Konkurrenz durch Generikahersteller schnell und nachhaltig für deutlich niedrigere Preise sorge, so ein Sprecher. Nexavar wird in Indien von Bayer für 280.000 Rupien (etwa 3910 Euro) verkauft, das Generikum kostet 8800 Rupien (etwa 123 Euro).

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte