Indien

Gericht bestätigt Zwangslizenz für Nexavar dpa, 04.03.2013 18:48 Uhr

Zwangslizenz für Nexavar: Der Pharmakonzern Bayer konnte sein Patent nicht erfolgreich verteidigen. Foto: Bayer
Berlin - 

Der indische Patentprüfungsausschuss IPAB hat die staatlich verordnete Lizenz für ein Generikum des Bayer-Krebsmittels Nexavar (Sorafenib) bestätigt. Mit der sogenannten Zwangslizenz kann der indische Generikahersteller Natco auch gegen den Willen des Patenthalters Bayer das Krebsmedikament zu einem wesentlich geringeren Preis als das Originalpräparat anbieten. Nach Angaben der Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ ist der Preis dadurch um 97 Prozent gesunken.

Bayer kündigte an, sein Patent weiter zu verteidigen. „Wir stimmen den Schlussfolgerungen des IPAB nicht zu“, erklärte eine Sprecherin. Bayer werde eine Klageschrift vor dem obersten Gericht in Mumbai einreichen. Mit der Entscheidung des IPAB wurde der Widerspruch des Pharmakonzerns gegen die Zwangslizenz für die Produktion von Nexavar abgelehnt.

Das indische Patentamt hatte Natco vor rund einem Jahr eine Zwangslizenz zur Produktion des in Nexavar enthaltenen Wirkstoffes Sorafenib als Tosilat für die nächsten acht Jahre zugesprochen. Bayer habe es versäumt, sein Medikament in ausreichender Menge und zu einem erschwinglichen Preis in Indien anzubieten, hieß es zur Begründung. Natco zahlt für die Nutzung eine Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent der Verkaufserlöse. Damit war in Indien zum ersten Mal eine Zwangslizenz für ein patentiertes Medikament erlassen worden.

Die Entscheidung stärke Zwangslizenzen als wichtiges Instrument zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. „Jetzt kommt es darauf an, dass Indien und andere ärmere Länder das Instrument der Zwangslizenzen stärker einsetzen", so ein Sprecher von „Ärzte ohne Grenzen“. Dann könnten bald auch neuere HIV-Medikamente von Generika-Produzenten zu einem Bruchteil des Originalpreises produziert werden.