Erstattungsbeträge

Importeure: Hersteller fürchten Wettbewerber

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Berlin -

Die Reimporteure sehen sich nach der Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) über die Verhandlungen von Erstattungspreisen bestärkt: Das „klare Urteil“ werde begrüßt, sagt ein Sprecher des Verbands der Arzneimittel-Importeure Deutschlands (VAD). Gestern wurde einer Klage des Verbands gegen mehrere Herstellerverbände stattgegeben, die nicht wollen, dass die Importeure mitverhandeln.

Die Reimporteure seien „als einzige Wettbewerber im patengeschützten und verschreibungspflichtigen Bereich grundsätzlich maßgebliche Marktteilnehmer“, so der Verbandssprecher. Das gelte auch für Arzneimittel, die das Nutzenbewertungsverfahren nach AMNOG durchlaufen haben, da die Importeure sich an dem ausgehandelten oder festgesetzten Erstattungspreis entweder orientieren müssten oder selbst in die Situation einer Preisverhandlung über ein zuvor bewertetes Präparat kommen könnten.

„Immerhin werden aktuell von 147 Präparaten mit Erstattungsbetrag 34 Prozent auch von Importeuren preisgünstiger vertrieben.“ Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Pro Generika und der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (VFA) sowie die Schiedsstelle sind dagegen, dass die Importeure über neue Erstattungspreise mitverhandeln.

„Die Einwände erschließen sich uns nicht, da der VAD in anderen Zusammenhängen bereits als maßgeblich behandelt wird“, so der Sprecher. „Paradoxerweise akzeptieren die Herstellerverbände hingegen den Generikaverband, der im Zusammenhang mit patengeschützten Arzneimitteln keinerlei Rolle spielt.“

Der Verband vermutet, dass hinter der Ablehnung mehr steckt: Dies sei „nur der formale Aufhänger“. Es werde vermutet, „dass die Hersteller kein Interesse daran haben, dass ein direkter Wettbewerber auf der Preisebene den Rahmenvertrag mitgestalten kann“, so der Sprecher. Dass die Krankenkassen den VAD unterstütze liege daran, dass sie die Importeure grundsätzlich als maßgeblichen Marktteilnehmer und Wettbewerber für Einsparungen im Rx-Segment sähen. Zudem hätten sie „vor allem ein Interesse an Rechtssicherheit“.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Revision zum Bundessozialgericht (BSG) wurde zugelassen. „Im Sinne der Rechtssicherheit wären alle Beteiligten gut beraten, den Blick nach vorne zu richten und gemeinsam an der wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung zu arbeiten“, so der Sprecher. Es ist allerdings davon auszugehen, dass in Kassel erneut verhandelt wird.

Die tragenden Erwägungen des Urteils beziehen sich auf die „Maßgeblichkeit“ des VAD, die das Gericht anerkennt. Sie ergebe sich aus mehreren Gesichtspunkten: So werde der VAD in anderen Zusammenhängen von den übrigen Verbänden der pharmazeutischen Unternehmer „klaglos“ als maßgebliche Spitzenorganisation behandelt, etwa in Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag nach § 131 SGB V. Dem VAD gehören Kohlpharma/MTK, Emra/MPA, Haemato, Axicorp und ACA Müller an. Die Mitgliedsunternehmen können laut Gericht ebenfalls Vertragspartner einer Vereinbarung über den Erstattungsbetrag sein.

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