Die Großhändler dürfen bei der „Notfallplattform Impfzubehör“ mitmachen. Über die Plattform soll die Verteilung von Spritzen, Kanülen und NaCl-Lösung besser koordiniert werden. Jetzt hat das Bundeskartellamt grünes Licht gegeben.
Der pharmazeutische Großhandel soll nach Plänen der Bundesregierung ab dem zweiten Quartal 2021 gemeinsam mit den Apotheken die Auslieferung des COVID-19 Impfstoffs an die niedergelassenen Ärzte übernehmen. Dies betrifft auch die Bereitstellung fertiger Sets aus Impfstoff und erforderlichem Impfzubehör.
Bei hoffentlich bald steigender Verfügbarkeit von Impfstoffen müsse die Verteilung optimiert werden, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Dazu sei eine enge Zusammenarbeit von verschiedenen Unternehmen und öffentlichen Stellen notwendig. „Wir haben bereits im Februar ein schnelles und unbürokratisches Signal für die Kooperation im Rahmen der ‚Notfallplattform Impfzubehör‘ gesendet“ verrät Mundt.
Aus Sicht des Kartellamts sei es folgerichtig, die Plattform für den Pharmagroßhandel zu öffnen. Die Großhändler könnten bei der Impfstoffverteilung und der Zusammenstellung von Impfsets eine wichtige Rolle einnehmen. „Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Versorgungslage mithilfe der Plattform unter Einbeziehung aller relevanten Marktakteure verbessert wird. Zeitlich soll sie auf die pandemische Notsituation beschränkt bleiben“, so Mundt.
Die Plattform wurde im Februar vom Verband der Chemischen Industrie (VCI) gegründet, um eventuellen Engpässen der Impfzentren bei der Versorgung mit Impfzubehör vorzubeugen. Über die B2B-Plattform informieren die Bundesländer und die Hersteller von Impfzubehör über ihre jeweilige Versorgungslage beziehungsweise Lieferfähigkeit. Damit soll die Lieferkette besser zu koordiniert werden können, um eine Verknappung oder Fehlallokation zu verhindern.
Die Plattform liefert keine Angaben zu Preisen und Mengen der Anbieter und soll temporär auf die aktuelle Notfallsituation beschränkt bleiben. Das Bundeskartellamt nun auch wegen der Beteiligung der Großhändler keine Prüfverfahren einleiten, heißt es aus Bonn.
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