Mit viel Druck haben Apotheken Anfang Juli die ersten Belege für die Ausstellung der Impfzertifikate in die Abrechnung geben können. In manchen Betrieben waren die Angestellten noch mit dem Portal beschäftigt, als die Rezepte abgeholt wurden. Das ARZ Haan gewährte seinen Kunden eine längere Frist und nahm die Belege verspätet an.
Kunden des ARZ Haan konnten die Belege noch im Laufe der ersten Juli-Woche nachreichen. Davon machten viele Apotheken Gebrauch: Rund 1000 der rund 3600 Apothekenkunden reichten die Nachweise verspätet ein, sagt Geschäftsführer Klaus Henkel. Dadurch können sie ihr Geld früher erhalten, als wenn sie die Belege erst zur Monatsmitte in die Abrechnung geben.
Möglich war dies, weil die Verarbeitung getrennt zu den Verordnungen läuft. Die Produktion der Rezept-Abrechnung sei bewusst unabhängig. Die Sonderbelege der Impfzertifikate würden in einem separaten Software-Strang verarbeitet. Das ARZ Haan sicherte sich beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) den letztmöglichen Termin für die Abgabe. Deshalb könnten die Belege später eingereicht werden. Bereits bei der Abrechnung der FFP2-Masken sei so verfahren worden.
Das Apothekenportal des Deutschen Apothekenverbands (DAV) wurde zum Monatsanfang um die entsprechende Abrechnungsfunktion aktualisiert. Bei manchen Betrieben dauerte es mehrere Stunden, bis die Datei mit der Auflistung der Zertifikate nach I und II fertig gestellt war. In anderen ging es schneller. Vielerorts jedoch nicht schnell genug und die Rezepte wurden abgeholt, bevor die Sonderbelege ausgefüllt waren.
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