Wettbewerbswidrige Werbung

IhreApotheken.de mahnt Shop Apotheke ab

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Berlin -

IhreApotheken.de (IA.de) hat Shop Apotheke wegen wettbewerbswidriger Werbung mit Gutscheinen abgemahnt. Der niederländischen Versandapotheke werden mehrere Verstöße vorgeworfen.

Shop Apotheke investiert massiv in die Werbung, um die Rx-Umsätze zu steigern. So läuft beispielsweise ein Werbespot mit Günther Jauch vor der Tagesschau. Zudem buhlt der Versender mit Gutscheinen um Rezeptkunden. Doch seit Inkrafttreten des Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) ist es unzulässig, Rabatte bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu gewähren. Doch Shop Apotheke wirbt weiterhin mit verschiedenen Gutscheinen und verstößt aus Sicht von IA.de gegen das Zuwendungsverbot, das Heilmittelwerbegesetz und das Wettbewerbsrecht.

Verstoß gegen das Zuwendungsverbot

„Code 10Rezept eingeben und bis zu 10 Euro sparen bei der ersten E-Rezept-Einlösung in unserer App“, heißt es auf der Webseite von Shop Apotheke. Ausgeschlossen sind Freitext-, Rezeptur- und Wirkstoffverordnungen. Dies stellt nach Auffassung von iA.de ein Verstoß gegen das Zuwendungsverbot und eine unzulässige produktbezogene Absatzwerbung dar.

HWG-Verstoß

Für die erste Bestellung eines nicht verschreibungspflichtigen Artikels in der Shop Apotheke-App sollen Kund:innen einen Gutschein über 10 Euro erhalten. Das stellt nach Ansicht von IA.de ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) dar.

Irreführende Werbung

„Die Aussage ‚schnelle Lieferung‘ ist irreführend und stellt nach Anschauung von IA.de einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar“, heißt es. Bei IA.de sind Arzneimittel hingegen tatsächlich in der Regel am selben Tag erhältlich. „Das ist bei Shop Apotheke ausgeschlossen.“

Die Lieferung oder Abholung von Medikamenten und weiteren Produkte des Sortiments sei mit Shop Apotheke Now „besonders schnell“. Die Bestellung können am gleichen oder am nächsten Tag abgeholt oder geliefert werden.

IA.de hat von Shop Apotheke mit Sitz in Venlo eine Unterlassungserklärung bis zu 15. Oktober gefordert. Wird diese nicht oder nicht vollständig abgegeben, werde IA.de gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB vertreten.

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